Guten Morgen der mobilen Runde, Am 1. Februar schrieb ich als Reaktion auf seine Ausführungen bei der Pressekonferenz am 31. Januar in Nürnberg den folgenden Brief an Herrn Grube. Pressekonferenz in Nürnberg, hier: DSA diskriminiert Blinde und Sehbehinderte Sehr geehrter Herr Grube, gestern waren Sie zur Pressekonferenz in Nürnberg. Heute konnten wir lesen, wie der barrierefreie Ausbau von DB-Stationen, insbesondere durch den einsatzh von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm des Bundes, vorangekommen ist. Im Vordergrund stand und steht der stufenlose Zugang zum Bahnsteig und der Einbau von Leitsystemen für Blinde und Sehbehinderte, die der Orientierung, aber auch der Sicherheit dienen. Zur Information der Reisenden auf Bahnsteigen der Stationen untergeordneter Kategorien setzt die DB ? und Sie erwähnten das ausdrücklich als besonders fortschrifttlich ? auf DSA. Die dynamischen Schriftanzeiger mit Laufschrift. Gehörlose Menschen werden das als besonders barrierefreie Lösung begrüßen. Mit jedem DSA, diskriminieren Sie jedoch blinde und sehbehinderte Kunden, indem Sie das in einschlägigen Normen zur Herstellung barrierefreier Systeme zum Standard gewordene Zweisinneprinzip vernachlässigen. Blinde Reisende bleiben ohne Lautsprecherdurchsagen auf der ganzen Länge des Bahnsteigs ohne jegliche Information. Sie können auch die Fahrzielanzeigen und die sonstigen Informationen auf einfahrenden Zügen nicht lesen. Das kann zu Irritationen und auch zu Gefährdungen führen. Menschen mit Beeinträchtigungen des Sehvermögens sind nicht in der Lage, Laufschriften zu lesen. Für sie wären Wechselschriftanzeiger, unterstützt durch Lautsprecherwiedergabe der angezeigten Informationen vielfach die bessere Lösung. Die Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen, die in der Begleitenden Arbeitsgruppe der DB konstruktiv an der Herstellung der Barrierefreiheit im Sinne des Gleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) mitarbeiten, fanden meines Wissens bisher gerade in diesem Fall kein Gehör. Die örtlich zuständigen DB-Stellen, die den Ärger unzufriedener Kunden auffangen, können nicht anders, als die Konzernentscheidungen so positiv wie möglich zu kommunizieren, ohne das von ihnen sehr wohl erkannte Problem zu lösen. Es ist bekannt, dass Sie, sehr geehrter Herr Grube, schon einmal in die Rolle eines Ihrer Mitarbeiter schlüpfen, um deren Alltag besser zu verstehen. Es ist wohl nicht nötig dass Sie sich unter der augenbinde und mit einem Langstock auf einen Bahnsteig begeben. Nachdem Sie für eine kundenfreundliche und menschliche Bahn stehen, könnte ein Wink genügen, um das Unternehmen dazu zu bewegen, den eingeschlagenen Kurs zu verlassen. In diesem Falle könnten wir verstehen, wenn Sie dabei durchaus lautlos, aber dynamisch, dem DSA nachempfunden, vorgehen würden. Mit freundlichen Grüßen i.A. Gustav Doubrava Landesverkehrsbeauftragter des BBSB e-Mail: gustav.doubrava@xxxxxxxx Herr Grube ließfolgendes antworten: DB NETZE DB Station&Service AG ? Europaplatz 1 ? 10557 Berlin BBSB Herr Doubrava Arnulfstrasse 22 80335 München 16, Februar 2012 Pressekonferenz in Nürnberg, Hier: DSA diskriminiert Blinde und Sehbehinderte Sehr geehrter Herr Doubrava, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.02.2012, mit dem Sie auf das Rollout der Dynamischen Schriftanzeiger Bezug nehmen. Herr Dr. Grube hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Wir dürfen Ihnen zunächst versichern, dass die Deutsche Bahn AG der Verbesserung der Reisendeninformation bei Unregelmäßigkeiten eine besondere Bedeutung beimisst. Uns ist bewusst, dass gerade mobilitätseingeschränkte Menschen in hohem Maße auf zuverlässige Informationen und Planungssicherheit angewiesen sind. Deshalb unternehmen wir gerade auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen, um die Rahmenbedingungen für die Reise mit der Deutschen Bahn AG permanent zu verbessern. Mit dem Dynamischen Schriftanzeiger (DSA) wird eine Lösung realisiert, die auch das Informationsbedürfnis mobilitätseingeschränkter Menschen bedarfsgerecht deckt. Der DSA informiert auf Basis der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen gelieferten Daten über Abweichungen vom Regelverkehr. Wir sind uns darüber im Klaren, dass der DSA heute die Anforderungen der blinden und sehbehinderten Bahnreisenden noch nicht zur vollen Zufriedenheit erfüllt und somit die Akzeptanz dieser Zielgruppe noch nicht gegeben ist. Wir haben keineswegs behauptet, dass der DSA in der heutigen Konfiguration bereits barrierefrei sei. Mit der Einführung des DSA haben wir jedoch, auch mit Hilfe des zeitlich begrenzten Konjunkturprogramms, einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Information bei Abweichungen getan, zunächst nur in visueller Form. Es ist allerdings beabsichtigt, die akustische Information ebenfalls flächendeckend zu gewährleisten. Hierfür sind allerdings noch nicht alle technischen Voraussetzungen erfüllt, genauso wie die Informationskette von den Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Belieferung des DSA stellenweise noch im Aufbau ist. Wie Sie an einigen Stationen mit bereits eingeschalteter Akustikfunktion feststellen können, ist der DSA selbstverständlich als dynamisches Reisendeninformationssystem, das Reisende sowohl visuell als auch akustisch informiert, konzipiert. Wir arbeiten mit Hochdruck an Weiterentwicklung und Ausbau der zentralen Systeme, damit wir möglichst bald alle verbauten DSA auch akustisch ansteuern können. Insbesondere die spezifischen Belange sehbehinderter Menschen werden durch diese aktuell laufende Weiterentwicklung berücksichtigt. Durch die Fokussierung auf Abweichungsinformationen, wie z? B. Verspätungen und Gleise-Wechsel, werden Reisende nicht mit einer Vielzahl von Informationen überhäuft. Dies erhöht die Aufmerksamkeit und Verständlichkeit und stellt eine große Erleichterung insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Reisende dar, da sie sicher sein können, dass die entsprechende Information für die eigene Bahnreise von Bedeutung ist. Die akustische Reisendeninformation erfolgt beim DSA i. d. R. über einen doppelseitigen Lautsprecher. Hiervon profitieren hörgeschädigte Reisende, da Überlappungen mit anderen Lautsprechern oder Interferenzen vermieden werden. Der DSA wird im Hauptaufenthaltsbereich der wartenden Reisenden angebracht, sodass die akustischen und visuellen Informationen die Reisenden erreichen. Regelmäßige Wiederholung der visuellen und akustischen Reisendeninformation in bestimmten Zeitintervallen stellen sicher, dass der Informationsfluss nicht unterbrochen wird und Reisende wiederkehrend über die aktuelle Betriebslage informiert werden. Wir hoffen, wir konnten Ihnen aufzeigen, dass wir Ihrer Forderung zur Erfüllung des 2-Sinne-Prinzips beim DSA nachkommen werden. Sie können sicher sein, dass wir auch künftig in der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe der DB AG, gemeinsam mit den jeweiligen Behindertenvertretern, konstruktiv über Sachstände und Ziele der verschiedenen Projekte diskutieren werden. Wir sind der Meinung, dass wir nicht nur auf dem richtigen Weg sind, sondern auch schon wichtige Meilensteine erreicht haben. Dass Sie und Ihr Verband uns vor allem auf die Punkte hinweisen, die aus Ihrer Sicht noch nicht befriedigend gelöst sind, ist sehr sinnvoll und wird von uns auch als hilfreich empfunden, denn die Kundenorientierung ist für uns ein ganz wichtiges Ziel. Mit freundlichen Grüßen DB Station&Service AG ppa. i.A. Andreas Bürgler Marie-Claire Gaier (Leiter Operations) (Arbeitsgebietsleiterin Reisekette) Wenn ich solche Briefe lese, versuche ich mich auch in die Situation des Schreibers zu versetzen. Frau Gaier hatte keinen Wink Ihres obersten Chefs und auch nicht Ihres Vorgesetzten, den DB-Standpunkt und die konzernweiten Entscheidungen zu verlassen. So gesehen, hat sie ihre Aufgabe ausgezeichnet gelöst. Zwischen den Zeilen lese ich, dass es auf Bahnsteigen untergeordneter Stationen keine Durchsagen einfahrender Züge geben wird, solange diese pünktlich sind und auf dem Plangleis ankommen. Bei Verspätungen und Gleisewechsel werden die Reisenden über die Dynamischen Schriftanzeiger (DSA) informiert. Das geht solange an blinden und sehbehindertenReisenden vorbei, solange die Lautsprecherdurchsage noch nicht realisiert ist. Ziel, so Frau Gaier, ist die Ansage über Doppellautsprecher dort, wo die Reisenden sich in der Regel konzentriert aufhalten. Auf unsere Forderung, die Durchsage so zu gestalten, dass sie auf der gesamten Länge des Bahnsteigs zu hören ist, geht sie geflissendlich nicht ein; auch nicht auf die Forderung. Statt der Laufschrift- Wechselschriftanzeiger einzusetzen. Im übrigen verweist sie auf die konstruktiven Gespräche in der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe der DB, Barrierefreiheit herzustellen und durchaus berechtigt auf bereits erzielte Erfolge. Viele Grüße Doubrava -- Austragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Unsubscribe> Eintragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Subscribe> Listenarchiv: <//freelists.org/archive/mobilinbayern> Homepage der Liste: <//freelists.org/webpage/mobilinbayern> Mail an die Moderatoren: <mailto:MobilInBayern-Moderators@xxxxxxxxxxxxx>