Hallo Gustl, und auch sonst, den Brief und das Antwortschreiben beziehe ich jetzt hier nicht mit ein, sondern zitiere nur Deine Anmerkungen dazu. Vorweg: Ich sehe hier beiderseits gute Bemühungen, aber: > Wenn ich solche Briefe lese, versuche ich mich auch in die Situation > des Schreibers zu versetzen. Frau Gaier hatte keinen Wink Ihres > obersten Chefs und auch nicht Ihres Vorgesetzten, den DB-Standpunkt > und die konzernweiten Entscheidungen zu verlassen. So gesehen, hat > sie ihre Aufgabe ausgezeichnet gelöst. Das klingt sicherlich alles nach sehr viel Engagement und Ehrgeiz, zumindest beim oberflächlichen Lesen. > Zwischen den Zeilen lese ich, dass es auf Bahnsteigen > untergeordneter Stationen keine Durchsagen einfahrender Züge geben > wird, solange diese pünktlich sind und auf dem Plangleis ankommen. > Bei Verspätungen und Gleisewechsel werden die Reisenden über die > Dynamischen Schriftanzeiger (DSA) informiert. Das geht solange an > blinden und sehbehindertenReisenden vorbei, solange die > Lautsprecherdurchsage noch nicht realisiert ist. Ziel, so Frau Gaier, > ist die Ansage über Doppellautsprecher dort, wo die Reisenden sich in > der Regel konzentriert aufhalten. Auf unsere Forderung, die Durchsage > so zu gestalten, dass sie auf der gesamten Länge des Bahnsteigs zu > hören ist, geht sie geflissendlich nicht ein; Naja, indirekt doch schon oder? Wie war das, die Reisenden nicht mit zu vielen Informationen zu überhäufen, indem man den Fokus gezielt auf verspätungen und Gleiswechsel richtet, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und die Verständlichkeit zu wahren... > auch nicht auf die > Forderung. Statt der Laufschrift- Wechselschriftanzeiger > einzusetzen. Man sieht hier also ganz deutlich, dass es allenthalben immer noch viel zu viel Spielraum für Interpretationen und Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Meine Meinung: Entschuldigung, aber hier gehören: - Eindeutige, nicht auslegbare, - bundesweite - und verbindliche gesetzliche Regelungen her, weil man anscheinend durch Freiwilligkeit bzw. zu ungenügend formulierten Regelungen nicht das Maß an Barrierefreiheit erreichen kann, wie es aber eigentlich gegeben sein sollte. Also so: Jede Ampel ist bei Neuerrichtung/Nachrüstung/Umbau bedingungslos mit gut akustisch und taktil auffindbaren Einrichtungen zu versehen. Die Signalisierung der Grünphase hat sowohl akustisch, als auch taktil zu erfolgen. Und genauso gehört auch alles andere bzgl. Ansagen und Anzeigen an Bahnsteigen, Leitlinien usw. formuliert und wie oben geschrieben eindeutig und bundesweit gesetzlich geregelt -ohne wenn und aber. Ich denke, es werden sich sicherlich viele finden, die dann auch bereit sind, die Rahmenbedingungen für "gut auffindbar" und "gut hörbar" anständig zu definieren, denn auch hier scheint es ja wohl noch genügend Spielraum zu geben. -- Liebe Grüße, Horst -- Austragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Unsubscribe> Eintragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Subscribe> Listenarchiv: <//freelists.org/archive/mobilinbayern> Homepage der Liste: <//freelists.org/webpage/mobilinbayern> Mail an die Moderatoren: <mailto:MobilInBayern-Moderators@xxxxxxxxxxxxx>