[ak-ueberwachung] Re: Fwd: Videoüberwachung

  • From: Jochim Selzer <jrsusenet-akueberwachung1107@xxxxxxxx>
  • To: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Fri, 17 Feb 2012 21:18:04 +0100

Moin zusammen,

wenn ich das Ganze aus meiner Sicht als betrieblicher
Datenschutzbeauftragter kommentieren darf: Die LDI schreibt
ausdrücklich, dass sie Kameraatrappen bedenklich findet:

"Der Einsatz auch einer bloßen Attrappe kann Personen in ihren
Persönlichkeitsrechten beeinträchtigen, wenn sie den Eindruck haben
müssen, von einer vermeintlich aktiven Videokamera beobachtet zu werden."

Ihre Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass sie auf die Einhaltug
des Landes- und des Bundesdatenschutzgesetzes zu achten hat, und die
beschäftigen sich nur mit dem Erheben, Verarbeiten, Speichern und
Weitergeben von Daten - was bei eine Atrappe nicht passiert. Wir haben
es mit einem klassischen Beispiel des panoptischen Prinzips zu tun, weil
man nicht weiß, ob man beobachtet wird oder nicht. Es ist bestimmt auch
sinnvoll, politisch aktiv zu werden, aber die Datenschutzgesetze finden
hier einfach keine Anwendung. Aus diesem Grund kann die Beauftragte
nicht aktiv werden.

Viele Grüße

Jochim

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