Moin zusammen, wenn ich das Ganze aus meiner Sicht als betrieblicher Datenschutzbeauftragter kommentieren darf: Die LDI schreibt ausdrücklich, dass sie Kameraatrappen bedenklich findet: "Der Einsatz auch einer bloßen Attrappe kann Personen in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigen, wenn sie den Eindruck haben müssen, von einer vermeintlich aktiven Videokamera beobachtet zu werden." Ihre Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass sie auf die Einhaltug des Landes- und des Bundesdatenschutzgesetzes zu achten hat, und die beschäftigen sich nur mit dem Erheben, Verarbeiten, Speichern und Weitergeben von Daten - was bei eine Atrappe nicht passiert. Wir haben es mit einem klassischen Beispiel des panoptischen Prinzips zu tun, weil man nicht weiß, ob man beobachtet wird oder nicht. Es ist bestimmt auch sinnvoll, politisch aktiv zu werden, aber die Datenschutzgesetze finden hier einfach keine Anwendung. Aus diesem Grund kann die Beauftragte nicht aktiv werden. Viele Grüße Jochim