[ak-ueberwachung] Re: [ak-ueberwachung] Re: Fwd: Videoüberwachung

  • From: Udo Pütz <udo.puetz@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
  • To: "ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx" <ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Sun, 19 Feb 2012 18:02:27 +0100

Am 17.02.2012 um 21:18 schrieb Jochim Selzer 
<jrsusenet-akueberwachung1107@xxxxxxxx>:

> Moin zusammen,

Hallo Jochim und Liste,

> wenn ich das Ganze aus meiner Sicht als betrieblicher
> Datenschutzbeauftragter kommentieren darf: Die LDI schreibt
> ausdrücklich, dass sie Kameraatrappen bedenklich findet:
> 
> "Der Einsatz auch einer bloßen Attrappe kann Personen in ihren
> Persönlichkeitsrechten beeinträchtigen, wenn sie den Eindruck haben
> müssen, von einer vermeintlich aktiven Videokamera beobachtet zu werden."
> 
> Ihre Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass sie auf die Einhaltug
> des Landes- und des Bundesdatenschutzgesetzes zu achten hat, und die
> beschäftigen sich nur mit dem Erheben, Verarbeiten, Speichern und
> Weitergeben von Daten - was bei eine Atrappe nicht passiert. Wir haben
> es mit einem klassischen Beispiel des panoptischen Prinzips zu tun, weil
> man nicht weiß, ob man beobachtet wird oder nicht. Es ist bestimmt auch
> sinnvoll, politisch aktiv zu werden, aber die Datenschutzgesetze finden
> hier einfach keine Anwendung. Aus diesem Grund kann die Beauftragte
> nicht aktiv werden.

Genau so ist es: wo keine Daten (da keine Funktion) - da kein 
Datenschutzbeauftragten-Gebiet.

Den LDI kann man also nicht als Keule gebrauchen, sondern man muss 
zivilrechtlich (Anzeige bzw. Klage) gegen den Betreiber vorgehen. Wegen 
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Also Anwalt und so weiter.

Aber Achtung: IANAL...

Schönen Gruß,
Udo

> Viele Grüße
> 
> Jochim
> 

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