[weg-pfeffermuehle] WE3: geplante Anschaffung einer Balkonsolaranlage für den Westbalkon

  • From: "Mark.Wenger" <Mark.Wenger@xxxxxx>
  • To: weg-pfeffermuehle@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Wed, 15 Feb 2023 19:01:05 +0100

Liebe Nachbarn,

wir beabsichtigen die Anschaffung einer „steckerfertigen
Photovoltaikanlage“ bis zu 600 Watt für den Eigenbedarf. Die Anlage soll
auf dem Balkon in Westausrichtung angebracht werden. Geplant ist aktuell
ein Panel mit 1,72m Breite und 1,10m Höhe, passend zu den Maßen des
Balkongeländers, evtl. wird später um ein weiteres ergänzt. Die
Befestigung soll mit einer robusten Halterung für starke Windlasten und
hoher Nennlast sowie möglichst mit einer zweiten, unabhängigen Sicherung
des Moduls im Form eines kurzen Sicherheitsseils erfolgen.

Bei Fragen kommt gern auf mich zu.

Frau Niehaus habe ich um eine rechtliche Einschätzung anhand unserer
Teilungserklärung und den Maßgaben nach WEG gebeten:

/Lieber Herr Wenger,

wie die Rechtslage tatsächlich ist, ist - ehrlich gesagt - nicht
wirklich einfach.

Ihre Teilungserklärung enthält in § 5 Abs. 6 die Regelung, dass jeder
Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten sein
Wohnungseigentum um- oder auszubauen, auch wenn, wenn in das
Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird, sofern die übrigen
Wohnungseigentümer hierdurch nicht unzumutbar auf Dauer beeinträchtigt
werden.

Die Frage, was eine unzumutbare Beeinträchtigung ist, ist natürlich
immer schwer zu entscheiden. Ich denke, die Hürde liegt sehr viel höher
als das im normalen WEG’s der Fall ist.

Deshalb kann man trefflich streiten, ob es eines Beschlusses bedarf.

Jedenfalls reicht aber mit Sicherheit ein Mehrheitsbeschluss aus. Seit
der WEG-Reform Ende 2020 können bauliche Veränderungen mit einfacher
Mehrheit beschlossen werden, es bedarf keiner Einstimmigkeit mehr.

Einzig nicht beschlossen werden kann eine bauliche Veränderung, die zu
einer unzumutbaren Beeinträchtigung führt, und eine solche unzumutbare
Beeinträchtigung sehe ich hier - ehrlich gesagt - nicht.

Beste Grüße

Anke Niehaus/


Dazu erbitte ich Eure Rückmeldung,

 * ob wir auf einen Beschluss verzichten können
 * ob jemand eine unzumutbare Beeinträchtigung sieht.



Wenn Eurerseits keine Bedenken bestehen und ihr keine Hinderungsgründe
seht, würde ich gern die Anlage zeitnah aufstellen, um nicht bis zur
nächsten Eigentümerversammlung warten zu müssen.


Beste Grüße


Mark Wenger

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