Hallo Mark,
ich sehe keine unzumutbare Beeinträchtigung und stimme hiermit zu, falls ein
Umlaufbeschluss benötigt wird
Gruß
Uwe
Von: weg-pfeffermuehle-bounce@xxxxxxxxxxxxx
<weg-pfeffermuehle-bounce@xxxxxxxxxxxxx> Im Auftrag von Mark.Wenger
Gesendet: Mittwoch, 15. Februar 2023 19:01
An: weg-pfeffermuehle@xxxxxxxxxxxxx
Cc: info@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [weg-pfeffermuehle] WE3: geplante Anschaffung einer Balkonsolaranlage
für den Westbalkon
Liebe Nachbarn,
wir beabsichtigen die Anschaffung einer „steckerfertigen Photovoltaikanlage“
bis zu 600 Watt für den Eigenbedarf. Die Anlage soll auf dem Balkon in
Westausrichtung angebracht werden. Geplant ist aktuell ein Panel mit 1,72m
Breite und 1,10m Höhe, passend zu den Maßen des Balkongeländers, evtl. wird
später um ein weiteres ergänzt. Die Befestigung soll mit einer robusten
Halterung für starke Windlasten und hoher Nennlast sowie möglichst mit einer
zweiten, unabhängigen Sicherung des Moduls im Form eines kurzen
Sicherheitsseils erfolgen.
Bei Fragen kommt gern auf mich zu.
Frau Niehaus habe ich um eine rechtliche Einschätzung anhand unserer
Teilungserklärung und den Maßgaben nach WEG gebeten:
Lieber Herr Wenger,
wie die Rechtslage tatsächlich ist, ist - ehrlich gesagt - nicht wirklich
einfach.
Ihre Teilungserklärung enthält in § 5 Abs. 6 die Regelung, dass jeder
Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten sein Wohnungseigentum um-
oder auszubauen, auch wenn, wenn in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen
wird, sofern die übrigen Wohnungseigentümer hierdurch nicht unzumutbar auf
Dauer beeinträchtigt werden.
Die Frage, was eine unzumutbare Beeinträchtigung ist, ist natürlich immer
schwer zu entscheiden. Ich denke, die Hürde liegt sehr viel höher als das im
normalen WEG’s der Fall ist.
Deshalb kann man trefflich streiten, ob es eines Beschlusses bedarf.
Jedenfalls reicht aber mit Sicherheit ein Mehrheitsbeschluss aus. Seit der
WEG-Reform Ende 2020 können bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit
beschlossen werden, es bedarf keiner Einstimmigkeit mehr.
Einzig nicht beschlossen werden kann eine bauliche Veränderung, die zu einer
unzumutbaren Beeinträchtigung führt, und eine solche unzumutbare
Beeinträchtigung sehe ich hier - ehrlich gesagt - nicht.
Beste Grüße
Anke Niehaus
Dazu erbitte ich Eure Rückmeldung,
* ob wir auf einen Beschluss verzichten können
* ob jemand eine unzumutbare Beeinträchtigung sieht.
Wenn Eurerseits keine Bedenken bestehen und ihr keine Hinderungsgründe seht,
würde ich gern die Anlage zeitnah aufstellen, um nicht bis zur nächsten
Eigentümerversammlung warten zu müssen.
Beste Grüße
Mark Wenger