[weg-pfeffermuehle] AW: [weg-pfeffermuehle] WE3: geplante Anschaffung einer Balkonsolaranlage für den Westbalkon

  • From: "Stan Uwe Dr." <dmarc-noreply@xxxxxxxxxxxxx> ("uwe.stan")
  • To: "weg-pfeffermuehle@xxxxxxxxxxxxx" <weg-pfeffermuehle@xxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Thu, 16 Feb 2023 07:22:21 +0000

Hallo Mark,

ich sehe keine unzumutbare Beeinträchtigung und stimme hiermit zu, falls ein 
Umlaufbeschluss benötigt wird
Gruß
Uwe

Von: weg-pfeffermuehle-bounce@xxxxxxxxxxxxx 
<weg-pfeffermuehle-bounce@xxxxxxxxxxxxx> Im Auftrag von Mark.Wenger
Gesendet: Mittwoch, 15. Februar 2023 19:01
An: weg-pfeffermuehle@xxxxxxxxxxxxx
Cc: info@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [weg-pfeffermuehle] WE3: geplante Anschaffung einer Balkonsolaranlage 
für den Westbalkon

Liebe Nachbarn,

wir beabsichtigen die Anschaffung einer „steckerfertigen Photovoltaikanlage“ 
bis zu 600 Watt für den Eigenbedarf. Die Anlage soll auf dem Balkon in 
Westausrichtung angebracht werden. Geplant ist aktuell ein Panel mit 1,72m 
Breite und 1,10m Höhe, passend zu den Maßen des Balkongeländers, evtl. wird 
später um ein weiteres ergänzt. Die Befestigung soll mit einer robusten 
Halterung für starke Windlasten und hoher Nennlast sowie möglichst mit einer 
zweiten, unabhängigen Sicherung des Moduls im Form eines kurzen 
Sicherheitsseils erfolgen.

Bei Fragen kommt gern auf mich zu.

Frau Niehaus habe ich um eine rechtliche Einschätzung anhand unserer 
Teilungserklärung und den Maßgaben nach WEG gebeten:

Lieber Herr Wenger,

wie die Rechtslage tatsächlich ist, ist - ehrlich gesagt - nicht wirklich 
einfach.

Ihre Teilungserklärung enthält in § 5 Abs. 6 die Regelung, dass jeder 
Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten sein Wohnungseigentum um- 
oder auszubauen, auch wenn, wenn in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen 
wird, sofern die übrigen Wohnungseigentümer hierdurch nicht unzumutbar auf 
Dauer beeinträchtigt werden.

Die Frage, was eine unzumutbare Beeinträchtigung ist, ist natürlich immer 
schwer zu entscheiden. Ich denke, die Hürde liegt sehr viel höher als das im 
normalen WEG’s der Fall ist.

Deshalb kann man trefflich streiten, ob es eines Beschlusses bedarf.

Jedenfalls reicht aber mit Sicherheit ein Mehrheitsbeschluss aus. Seit der 
WEG-Reform Ende 2020 können bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit 
beschlossen werden, es bedarf keiner Einstimmigkeit mehr.

Einzig nicht beschlossen werden kann eine bauliche Veränderung, die zu einer 
unzumutbaren Beeinträchtigung führt, und eine solche unzumutbare 
Beeinträchtigung sehe ich hier - ehrlich gesagt - nicht.

Beste Grüße

Anke Niehaus


Dazu erbitte ich Eure Rückmeldung,



  *   ob wir auf einen Beschluss verzichten können
  *   ob jemand eine unzumutbare Beeinträchtigung sieht.


Wenn Eurerseits keine Bedenken bestehen und ihr keine Hinderungsgründe seht, 
würde ich gern die Anlage zeitnah aufstellen, um nicht bis zur nächsten 
Eigentümerversammlung warten zu müssen.


Beste Grüße


Mark Wenger


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