geregelt wurde das bereits 2008. die Zugbegleiter der DB sind angewiesen, den Begleiter, den sich ein Reisender mit "B" ausgewählt hat, zu akzeptieren. BBSB-Inform hat damals folgendes veröffentlicht: Von: bounce-bbsb-inform-5638283@xxxxxx im Auftrag von bbsb-inform@xxxxxx Gesendet: Montag, 27. Oktober 2008 21:38 An: Informationsdienst des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V (BBSB) fXr Blinde, Sehbehinderte und Sehende Betreff: DB drückt beide Augen zu Blinde Blindenführer Sehr geehrte Damen und Herren, was passiert wohl, wenn ein Blinder einen Blinden führt? Nun, sie werden beide in die Grube fallen. So steht es jedenfalls bei Matthäus 15,14. Und wie, wenn es keine Grube ist, sondern der Sturz von der Bahnsteigkante? Was das soll? Nun, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) schützt bekanntlich vor Diskriminierung. Dem Vorwurf, blinde Menschen zu diskriminieren, wollte sich die Deutsche Bahn nicht auch noch aussetzen. Also, so glaubt man zu wissen, ist die DB der Argumentation eines blinden Reisenden gefolgt, der es diskriminierend fand, seine Begleitperson nicht auch unter blinden Menschen wählen zu dürfen. Die DB hat daraufhin als Unternehmen entschieden, dass bei der Kontrolle der Fahrausweise in ihren Zügen nicht zu prüfen ist, ob die Begleitperson bestimmte Anforderungen erfüllt, und dass es nicht beanstandet wird, wenn die Begleitperson ebenfalls Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ist, der sie zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt. Der Tarif der DB sieht jedoch nicht vor, dass von zwei Blinden nur einer den Fahrpreis zu entrichten hat. Gegenüber anderen Verkehrsunternehmen kann man sich jedenfalls nicht auf diese DB-interne Regelung berufen. Der DBSV warnt: Es ist mit der gesetzlichen Begleiterregelung kaum vereinbar, wenn die vorgeblich als Begleitperson mitfahrende Person den gleichen Assistenzbedarf hat wie die begleitete Person. Wer von der gesetzlichen Begleiterregelung in dieser problematischen Weise Gebrauch macht, gefährdet ihren Bestand. Wenn das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis dazu berechtigt, sich von einer Begleitperson in Situationen, die behinderungsbedingt eine Assistenz erfordern, begleiten zu lassen, kann das nach dem gesunden Menschenverstand nicht eine Person leisten, die in der gleichen Situation ebenfalls Assistenzbedarf haben wird. Es mag ja durchaus sein, dass ein mit den Örtlichkeiten gut vertrauter blinder Mensch einen nicht so fitten blinden Menschen helfen und vor Körperschaden bewahren kann. Wie die Gerichte bei Unfällen und im Falle von Schadenshaftung entscheiden werden, dürfte interessant, vielleicht aber auch ernüchternd sein. Unser Tipp: Fahren Sie wie vor dieser DB-Regelung mit jeweils eigenem Fahrschein, aber helfen Sie einander, so gut es geht, ohne mit allen Konsequenzen Begleiter sein zu wollen. Ihr bbsb-inform Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen Email: bbsb-inform@xxxxxxxx Telefon Gustav Doubrava 09 11 / 33 45 44 Judith Faltl 0 89 / 68 52 58 Haben Sie den Newsletter als Weiterleitung erhalten und wollen ihn zukünftig selbst empfangen schreiben Sie eine leere Mail an join-bbsb-inform@xxxxxx Um den Newsletter zu verlassen, schreiben Sie eine Mail an mailto:leave-bbsb-inform-5638283G@xxxxxx -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: f.schaefer@xxxxxxxxx [mailto:f.schaefer@xxxxxxxxx] Gesendet: Mittwoch, 29. September 2010 07:45 An: umwelt-verkehr@xxxxxxx Betreff: [umwelt-verkehr] Begleitperson bei der Bahn Hallo zusammen, weil diese Liste auch von Mitarbeiter/innen des GFUV und der DBSV-Geschäftsstelle mitgelesen werden folgende Frage: Im Zusammenhang mit der Organisation der Anreise zur Blindengelddemo am 16.10.2010 in Kiel ist die Diskussion aufgekommen, ob Blinde und Sehbehinderte, welche selbst das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis haben, andere Blinde oder Sehbehinderte begleiten dürfen. Die Beantwortung dieser Frage spielt natürlich finanziell für den 16.10.2010 eine erhebliche Rolle. Eine Fraktion sagt/behauptet, es geht, die andere Fraktion meint, wer selbst ein "B" zugesprochen bekommen hat, kann selbst niemand anderes begleiten. Was stimmt denn nun? Die beantwortung dieser Frage ist wichtig, damit es in den ICE-Zügen am 16.10.2010 ggf. nicht zu bösen Überraschungen kommt. Gruß Frank Schäfer ________________________________________ Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. Fachgruppe Mobilität, Umwelt und Verkehr Leiter: Frank Schäfer Tel. d. 06151/881-1150 Email F.Schaefer@xxxxxxxxx ________________________________________ -- Mail an die Liste: <mailto:MobilInBayern@xxxxxxxxxxxxx> Austragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Unsubscribe> Eintragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Subscribe> Listenarchiv: <//freelists.org/archive/mobilinbayern> Homepage der Liste: <//freelists.org/webpage/mobilinbayern> Mail an die Moderatoren: <mailto:MobilInBayern-Moderators@xxxxxxxxxxxxx>