Re: Wo steht's geschrieben?

  • From: "Marc-Eric Peter" <Marc-Eric.peter@xxxxxxxxxxx>
  • To: <MobilInBayern@xxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Sun, 6 Oct 2013 21:38:23 +0200

geregelt wurde das bereits 2008. die Zugbegleiter der DB sind angewiesen,
den Begleiter, den sich ein Reisender mit "B" ausgewählt hat, zu
akzeptieren. BBSB-Inform hat damals folgendes veröffentlicht:

Von: bounce-bbsb-inform-5638283@xxxxxx im Auftrag von bbsb-inform@xxxxxx

Gesendet: Montag, 27. Oktober 2008 21:38
An: Informationsdienst des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes
e. V (BBSB) fXr Blinde, Sehbehinderte und Sehende
Betreff: DB drückt beide Augen zu

Blinde Blindenführer

Sehr geehrte Damen und Herren,

was passiert wohl, wenn ein Blinder einen Blinden führt?  Nun, sie werden
beide in die Grube fallen. So steht es jedenfalls bei Matthäus 15,14. Und
wie, wenn es keine Grube ist, sondern der Sturz von der Bahnsteigkante? Was
das soll?

Nun, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) schützt bekanntlich vor
Diskriminierung. Dem Vorwurf, blinde Menschen zu diskriminieren, wollte sich
die Deutsche Bahn nicht auch noch aussetzen. Also, so glaubt man zu wissen,
ist die DB der Argumentation eines blinden Reisenden gefolgt, der es
diskriminierend fand, seine Begleitperson nicht auch unter blinden Menschen
wählen zu dürfen.

Die DB hat daraufhin als Unternehmen entschieden, dass bei der Kontrolle der
Fahrausweise in ihren Zügen nicht zu prüfen ist, ob die  Begleitperson
bestimmte Anforderungen erfüllt, und dass es nicht beanstandet wird, wenn
die Begleitperson ebenfalls Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ist,
der sie zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt. Der Tarif der DB sieht
jedoch nicht vor, dass von zwei Blinden nur einer den Fahrpreis zu
entrichten hat. Gegenüber anderen Verkehrsunternehmen kann man sich
jedenfalls nicht auf diese DB-interne Regelung berufen.

Der DBSV warnt: Es ist mit der gesetzlichen Begleiterregelung kaum
vereinbar, wenn die vorgeblich als Begleitperson mitfahrende Person den
gleichen Assistenzbedarf hat wie die begleitete Person. Wer von der
gesetzlichen Begleiterregelung in dieser problematischen Weise Gebrauch
macht, gefährdet ihren Bestand.

Wenn das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis dazu berechtigt, sich
von einer Begleitperson in Situationen, die behinderungsbedingt eine
Assistenz erfordern, begleiten zu lassen, kann das nach dem gesunden
Menschenverstand nicht eine Person leisten, die in der gleichen Situation
ebenfalls Assistenzbedarf haben wird. Es mag ja durchaus sein, dass ein mit
den Örtlichkeiten gut vertrauter blinder Mensch einen nicht so fitten
blinden Menschen helfen und vor Körperschaden bewahren kann. Wie die
Gerichte bei Unfällen und im Falle von Schadenshaftung entscheiden werden,
dürfte interessant, vielleicht aber auch ernüchternd sein.

Unser Tipp: Fahren Sie wie vor dieser DB-Regelung mit jeweils eigenem
Fahrschein, aber helfen Sie einander, so gut es geht, ohne mit allen
Konsequenzen Begleiter sein zu wollen.

Ihr



bbsb-inform

Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen
Email: bbsb-inform@xxxxxxxx
Telefon Gustav Doubrava 09 11 / 33 45 44 Judith Faltl 0 89 / 68 52 58

Haben Sie den Newsletter als Weiterleitung erhalten und wollen ihn zukünftig
selbst empfangen schreiben Sie eine leere Mail an join-bbsb-inform@xxxxxx Um
den Newsletter zu verlassen, schreiben Sie eine Mail an
mailto:leave-bbsb-inform-5638283G@xxxxxx


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: f.schaefer@xxxxxxxxx [mailto:f.schaefer@xxxxxxxxx]
Gesendet: Mittwoch, 29. September 2010 07:45
An: umwelt-verkehr@xxxxxxx
Betreff: [umwelt-verkehr] Begleitperson bei der Bahn


Hallo zusammen,

weil diese Liste auch von Mitarbeiter/innen des GFUV und der
DBSV-Geschäftsstelle mitgelesen werden folgende Frage:

Im Zusammenhang mit der Organisation der Anreise zur Blindengelddemo am
16.10.2010 in Kiel ist die Diskussion aufgekommen, ob Blinde und
Sehbehinderte, welche selbst das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis
haben, andere Blinde oder Sehbehinderte begleiten dürfen.

Die Beantwortung dieser Frage spielt natürlich finanziell für den 16.10.2010
eine erhebliche Rolle.

Eine Fraktion sagt/behauptet, es geht, die andere Fraktion meint, wer selbst
ein "B" zugesprochen bekommen hat, kann selbst niemand anderes begleiten.

Was stimmt denn nun? Die beantwortung dieser Frage ist wichtig, damit es in
den ICE-Zügen am 16.10.2010 ggf. nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Gruß Frank Schäfer


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Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V.
Fachgruppe
Mobilität, Umwelt und Verkehr

Leiter:

Frank Schäfer

Tel. d. 06151/881-1150
Email   F.Schaefer@xxxxxxxxx

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