.. noch eine Ergänzung:
Da die Renten getrennt ausgezahlt werden, werden sie auch getrennt versteuert,
also jeweils falls steuerpflichtiger Betrag (den wir wohl sowieso nicht
erreichen werden!) jeweils in dem Land, von dem man sie bezieht.
Wenn man aber noch andere Einkünfte hat, werden diese in dem Land, wo sie
anfallen, zum Renteneinkommen dazugerechnet.
beste Grüße
Angelika Werner
"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""
Prof. Dr. Angelika Werner
Dokkyo University, German Dep.
Gakuencho 1-1, Soka 340-0042 Japan
www.dokkyo.ac.jp
E-Mail: angelika@xxxxxxxxxxxx
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----- Original Message -----
From: M. Gunske von Koelln <m-gvk@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
To: <e-forum@xxxxxxxxxxxxx>
Date: 2020-11-09 16:06:00
Subject: [e-forum] Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Vielen Dank an Anette und Andreas für die so wahnsinnig hilfreichen Infos!
Viele Grüße Martina
From: e-forum-bounce@xxxxxxxxxxxxx [mailto:e-forum-bounce@xxxxxxxxxxxxx] On ;
Behalf Of schilling
Sent: Monday, November 09, 2020 3:21 PM
To: e-forum@xxxxxxxxxxxxx
Subject: [e-forum] Re: Doppelbesteuerungsabkommen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bin kein Rentencrack, aber habe die Sache genau so verstanden, wie Andreas sie
beschrieben hat.
Noch ein wichtiger Tipp in dieser Angelegenheit für die, die daran denken, nach
Deutschland zurückzugehen. Es zahlt sich nicht aus, sich die hier in Japan
eingezahlten Rentenbeiträge in einer einmaligen Pauschalzahlung auszahlen zu
lassen (in einer so genannten lump sum) vor allem nicht, wenn man viele Jahre
(Jahrzehnte ?) in Japan eingezahlt hat, weil diese Einmalauszahlung n i c h t
die tatsächlich eingezahlten (jahrelangen!) Beiträge zugrunde legt, sondern
eine Pauschalsumme ist, die von einer Beitragsdauer von drei Jahre ausgeht (die
übliche Vertragsdauer für ausländische Experten von anno duntemal). Wenn man
sich diese Summe einmal auszahlen lassen hat, sind alle Rentenansprüche in
Japan damit erloschen. Es schient darum auf jeden Fall ratsam zu sein, sich von
Japan aus eine Rente auszahlen zu lassen, auch nach Deutschland.
Viele Grüße
Anette
Dr. Anette Schilling
Okayama University
Faculty of Letters
1-1-1 Tsushima Naka
Kita Ku
700-8530 Okayama
Japan
schilling@xxxxxxxxxxxxxxx
On 9. Nov 2020, at 15:07, Andreas Riessland <andreas@xxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Gabi,
aus meinen spaerlichen Erkenntnissen hier ein paar Daten zum Abkommen mit Bezug
auf die Rente:
(Bitte an die Rentencracks: Ungenauigkeiten bitte korrigieren)
- Die Anwartschaftszeiten* werden gegenseitig angerechnet. Wenn Du z. B. in
Japan acht Jahre eingezahlt hast und auch in Deutschland vier Jahre
Rentenanspruch vollgemacht hast, dann hast Du zusammengenommen eine
Anwartschaftszeit, die die in Japan erforderliche Zeit von 10 Jahren
ueberschreitet. Damit hast Du in Japan Anspruch auf eine Rente. In Deutschland
liegt die Anwartschaftszeit bei 5 Jahren. Damit luepft dich die Einzahlungszeit
in Japan auch in Deutschland ueber das Limit und du hast auch in Deutschland
einen Anspruch auf Rente. Ohne Abkommen haettest du im obigen Fall in keinem
der beiden Laender Anspruch auf Rente.
- Auf die Rente selbst werden die Rentenzahlungen im anderen Land aber nicht
angerechnet. Nochmal der obige Fall: Du hast mit 4 Jahren Deutschland und 8
Jahren Japan in beiden Laendern Anspruch auf Rente. Die Hoehe der Rente wird in
Deutschland aber ausschliesslich ueber die in Deutschland geleisteten Beitraege
berechnet, die japanische Rente ebenso einzig auf Basis der in Japan
geleisteten Beitraege. Sprich, zwei Renten, die beide zum Sterben zu viel und
zum Leben zu wenig auszahlen.
*tatsaechliche Beitragszeiten plus andere Zeiten, die auf die
Rentenanwartschaft angerechnet werden (Ausbildungszeiten zum Teil; Zeiten, in
denen man arbeitslos gemeldet war, etc.)
Zum Doppelbesteuerungsabkommen (Versteuerung von Einkuenften) ist hier der
komplette Text des Abkommens, aber da habe ich mich auch noch nicht im Detail
durchgewuehlt.
https://doppelbesteuerung.eu/normen-dba/japan/
Wenn Du weitere Erkenntnisse bekommst, lass uns bitte hier wissen. Ich glaube,
das Thema interessiert nicht wenige der hier registrierten Mitlesenden.
Schoene Woche!
Andreas
On 09/11/2020 14:28, MariaGabriela Schmidt wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei einem Gespräch mit einer Kollegin kam das Thema
"Doppelbesteuerungsabkommen" auf, das sich bis auf die Rentenzahlung
auszuwirken scheint.
Deshalb wollte ich mal in die Runde fragen: Gibt es jemand, der oder die sich
damit auskennt? Wo kann man dazu etwas nachlesen? Was ist zu beachten?
Wer hat Erfahrungen damit (auf der deutschen wie auf der japanischen Seite)?
Über Hinweise und Ratschläge und einen Austausch darüber wäre ich dankbar!
Viele Gruesse
Gabriela Schmidt