Liebe Gabi,
aus meinen spaerlichen Erkenntnissen hier ein paar Daten zum Abkommen
mit Bezug auf die Rente:
(Bitte an die Rentencracks: Ungenauigkeiten bitte korrigieren)
- Die Anwartschaftszeiten* werden gegenseitig angerechnet. Wenn Du z. B.
in Japan acht Jahre eingezahlt hast und auch in Deutschland vier Jahre
Rentenanspruch vollgemacht hast, dann hast Du zusammengenommen eine
Anwartschaftszeit, die die in Japan erforderliche Zeit von 10 Jahren
ueberschreitet. Damit hast Du in Japan Anspruch auf eine Rente. In
Deutschland liegt die Anwartschaftszeit bei 5 Jahren. Damit luepft dich
die Einzahlungszeit in Japan auch in Deutschland ueber das Limit und du
hast auch in Deutschland einen Anspruch auf Rente. Ohne Abkommen
haettest du im obigen Fall in keinem der beiden Laender Anspruch auf Rente.
- Auf die Rente selbst werden die Rentenzahlungen im anderen Land aber
nicht angerechnet. Nochmal der obige Fall: Du hast mit 4 Jahren
Deutschland und 8 Jahren Japan in beiden Laendern Anspruch auf Rente.
Die Hoehe der Rente wird in Deutschland aber ausschliesslich ueber die
in Deutschland geleisteten Beitraege berechnet, die japanische Rente
ebenso einzig auf Basis der in Japan geleisteten Beitraege. Sprich, zwei
Renten, die beide zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig auszahlen.
*tatsaechliche Beitragszeiten plus andere Zeiten, die auf die
Rentenanwartschaft angerechnet werden (Ausbildungszeiten zum Teil;
Zeiten, in denen man arbeitslos gemeldet war, etc.)
Zum Doppelbesteuerungsabkommen (Versteuerung von Einkuenften) ist hier
der komplette Text des Abkommens, aber da habe ich mich auch noch nicht
im Detail durchgewuehlt.
https://doppelbesteuerung.eu/normen-dba/japan/
Wenn Du weitere Erkenntnisse bekommst, lass uns bitte hier wissen. Ich
glaube, das Thema interessiert nicht wenige der hier registrierten
Mitlesenden.
Schoene Woche!
Andreas
On 09/11/2020 14:28, MariaGabriela Schmidt wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei einem Gespräch mit einer Kollegin kam das Thema "Doppelbesteuerungsabkommen" auf, das sich bis auf die Rentenzahlung auszuwirken scheint.
Deshalb wollte ich mal in die Runde fragen: Gibt es jemand, der oder die sich damit auskennt? Wo kann man dazu etwas nachlesen? Was ist zu beachten?
Wer hat Erfahrungen damit (auf der deutschen wie auf der japanischen Seite)?
Über Hinweise und Ratschläge und einen Austausch darüber wäre ich dankbar!
Viele Gruesse
Gabriela Schmidt