[e-forum] Re: Doppelbesteuerungsabkommen

  • From: Andreas Riessland <andreas@xxxxxxxxxxxxxx>
  • To: e-forum@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Mon, 9 Nov 2020 15:07:01 +0900

Liebe Gabi,

aus meinen spaerlichen Erkenntnissen hier ein paar Daten zum Abkommen mit Bezug auf die Rente:
(Bitte an die Rentencracks: Ungenauigkeiten bitte korrigieren)

- Die Anwartschaftszeiten* werden gegenseitig angerechnet. Wenn Du z. B. in Japan acht Jahre eingezahlt hast und auch in Deutschland vier Jahre Rentenanspruch vollgemacht hast, dann hast Du zusammengenommen eine Anwartschaftszeit, die die in Japan erforderliche Zeit von 10 Jahren ueberschreitet. Damit hast Du in Japan Anspruch auf eine Rente. In Deutschland liegt die Anwartschaftszeit bei 5 Jahren. Damit luepft dich die Einzahlungszeit in Japan auch in Deutschland ueber das Limit und du hast auch in Deutschland einen Anspruch auf Rente. Ohne Abkommen haettest du im obigen Fall in keinem der beiden Laender Anspruch auf Rente.

- Auf die Rente selbst werden die Rentenzahlungen im anderen Land aber nicht angerechnet. Nochmal der obige Fall: Du hast mit 4 Jahren Deutschland und 8 Jahren Japan in beiden Laendern Anspruch auf Rente. Die Hoehe der Rente wird in Deutschland aber ausschliesslich ueber die in Deutschland geleisteten Beitraege berechnet, die japanische Rente ebenso einzig auf Basis der in Japan geleisteten Beitraege. Sprich, zwei Renten, die beide zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig auszahlen.

*tatsaechliche Beitragszeiten plus andere Zeiten, die auf die Rentenanwartschaft angerechnet werden (Ausbildungszeiten zum Teil; Zeiten, in denen man arbeitslos gemeldet war, etc.)

Zum Doppelbesteuerungsabkommen (Versteuerung von Einkuenften) ist hier der komplette Text des Abkommens, aber da habe ich mich auch noch nicht im Detail durchgewuehlt.

https://doppelbesteuerung.eu/normen-dba/japan/

Wenn Du weitere Erkenntnisse bekommst, lass uns bitte hier wissen. Ich glaube, das Thema interessiert nicht wenige der hier registrierten Mitlesenden.

Schoene Woche!
Andreas

On 09/11/2020 14:28, MariaGabriela Schmidt wrote:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei einem Gespräch mit einer Kollegin kam das Thema "Doppelbesteuerungsabkommen" auf, das sich bis auf die Rentenzahlung auszuwirken scheint.

Deshalb wollte ich mal in die Runde fragen: Gibt es jemand, der oder die sich damit auskennt? Wo kann man dazu etwas nachlesen? Was ist zu beachten?

Wer hat Erfahrungen damit (auf der deutschen wie auf der japanischen Seite)?

Über Hinweise und Ratschläge und einen Austausch darüber wäre ich dankbar!

Viele Gruesse
Gabriela Schmidt


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