[ak-ueberwachung] Re: Videoüberwachung Parkrempler

  • From: Ulrich <ulrics@xxxxxx>
  • To: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Fri, 09 Sep 2011 14:40:37 +0200

Erstens finde ich es seltsam, dass ein Versicherung ohne Rückfrage zahlt.

Zweitens Fahrer sollte, wenn er es nicht schon hat eine Bestätigung der Polizei einholen, dass keine Beschädigung vorlag.

Ich würde auf jeden Fall Gegenklage einreichen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Kamera. Insbesondere wenn diese nicht abgesichert war.

Die Frage ist kann man auf dem Video eindeutig einen Kontakt der Fahrzeuge sehen oder sieht es nur so aus und ist der Fahrer zu sehen?

Ist natürlich keine Rechtsberatung, da ich auch kein Anwalt bin.

Ebenfalls würde ich hinsichtlich der 50 Euro über eine Anzeige wegen Erpressung erstatten und möglicherweise auch wegen Betrug, da die Polizisten ja keinen Schaden feststellen konnten und insbesondere, wenn die Kamera nicht eindeutig einen Kontakt zeigt, könnte der Schaden auch früher oder später durch ein anderes Fahrzeug entstanden sein.

Vielleicht sollten wird das alles mal in einem Pad sammeln

Gruß

Ulrich

Am 09.09.2011 12:26, schrieb Fx:
Folgende Mail haben wir via Info@ erhalten. Hat jemand eine Idee dazu?



Viele Grüße, Fx





ich wende mich an Sie, da ich eine Frage bzgl. privater
Kameraüberwachung habe.

Ich habe vor etwa drei Monaten beim Einparken ein Auto gestreift, dies
jedoch nicht bemerkt. Ich merkte nur, dass die Parklücke doch etwas
klein war und nahm die nächste in ein paar Metern Entfernung. Ca. eine
Stunde später bekam ich einen Anruf von einem Herrn, der meinte ich
hätte sein Auto beschädigt. Sofort ging ich auf die Straße um mir
anzusehen, was da passiert sein sollte. Der Herr meinte er hätte den
Parkvorfall gefilmt und zeigte mir das Video, auf dem, wie ich zugeben
muss, zu sehen ist, dass ich sein Auto leicht an der Stoßstange berührt
habe. Die Polizei war vor mir ebenfalls da gewesen um sich das Auto des
Herrn anzusehen und konnte jedoch genau wie ich keinen Schaden
feststellen. Der Herr meinte, ich könne ihm 50€ geben, dann wäre die
Sache für ihn geklärt. Das Geld habe ich jedoch nicht bezahlt, da ich
der Meinung war, wo kein Sachden, da auch kein Anspruch auf
Schadensersatz.

Mein Problem ist nun, dass obwohl kein Schaden zu sehen war, die Polizei
mir das auch mehrfach versichert hat und ich beim Einparken wirklich
nichts bemerkt hatte, dem Herrn, wie auch immer, durch einen
Sachverständiger, den man normalerweise bei einer solchen Sache denke
ich nicht zu Rate ziehen würde, einen Schaden von ca. 1000€ geschätzt
wurde. Meine Versicherung hat den Schadenauch prompt ohne unsere
Einwilligung munter bezahlt. Was aber noch ärgerlicher ist, ist, dass
der Herr mich wegen Fahrerflucht angeklagt hat und mein Anwalt nach
Prüfen des Falles meint, dass es evtl. schwierig werden könnte.



Meine Frage ist nun, darf der Herr das Video überhaupt gegen mich
verwenden? Der Herr, zur Erklärung, ist übrigens ein Kommentator
(C.Lentzen), der auf ihrer Homepage zu dem Artikel "Private
Kamerainstallationen im öffentlichen Raum" versucht, seine Kamera zu
rechtfertigen.

Es wäre sehr nett und hilfreich, wenn Sie mir zu meiner Frage eine kurze
Antwort schreiben könnten, da mich die ganze Sache schon etwas mitnimmt
und ich zudem nie Fahrerflucht begehen würde.





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