Hallo zusammen,
Nachdem Stefan uns heute eine 1/14 RG in Höhe von 157,60€ gegeben hat, halte
ich für uns folgendes fest: wir haben uns damals bereit erklärt haben, die
Kosten zu teilen und werden unseren Anteil dementsprechend bezahlen.
Bis dato ist noch keine Klage eingereicht worden und wir haben auch kein
Interesse eine mögliche Klage weiter zu verfolgen. Wir hatten bei unserem
letzten Zusammenkommen (nach dem runden Tisch mit Jonas, Bernd, Martin und
Bosse und Konsorten) bei Bernd an der Garage eigentlich besprochen, dass wir
die Sache jetzt auf sich beruhen lassen und "Waffenstillstand" mit der Stadt
herrscht. Die Dienstbarkeit wird für die Schilling-Käufer zwar nicht entfernt,
aber es wird auch kein Ordnungsgeld verhängt, wenn man ohne Besitz eines
E-Autos mit seinem "normalen" Auto auf seinem Grundstück parkt.
Für uns ist diese Regelung in Ordnung und deshalb möchte ich ausdrücklich
mitteilen, dass wir bei möglichen weiteren Schritten (und Kosten) raus sind.
Viele Grüße,
Dirk
Von meinem iPad gesendet
Am 07.02.2017 um 21:02 schrieb st-poller@xxxxxx:
Moin Moin Bernd
danke für Deine Anregung das wir uns mangels Resonanz noch mal alle
abstimmen sollten
Ich hatte heute mit allen Parteien persönlich gesprochen ( bis auf Martin,
sorry Martin ich habe dich nicht tel ereichen können)
-----------------------------------------------------
Ihr alle und Wir (Doris und Stefan) haben die Situation so verstanden , sowie
Andre diese eben beschrieben hat.
Nämlich: Wir hatten alles im Oktober besprochen und vereinbahrt... Ich /wir
brauchen auf die Mails von Stefan nicht antworten,es ist alles Klar
Es geht los mit der Klage und die Kosten werden wie vereinbahrt geteilt und
Stefan und Doris halten uns auf dem Laufenden.
-----------------------------------------------------------------
Ein Hinweis von H.Krieger habe ich noch : Er geht bald in Urlaub Febr / März
und er wird bis dahin das Klageschreiben/Klageeinreichung fertig haben
Sind Dir, Bernd noch bessere/schnellere/kostengünstigere Lösungen
eingefallen, um die Dienstbarkeit zulöschen , als H.Bosse (Die Stadt)
zuverklagen ?
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bosse wird von sich aus keine Löschung rausrücken, .. wenn wir aber klagen
dann entscheidet das Gericht : das Bosse der Löschung zustimmen muß
und der Herr Bosse kann dann auf das Gericht verweisen und der der
Öffentlichkeit sagen :" ich habe mich bis zuletzt geweigert
um das Projekt zuretten doch leider wurde ich vom Gericht gezwungen die
Löschung rauszurücken" ... und Bosse ist raus aus der Zwickmühle sein Gesicht
zuverlieren
Wir haben dann aber auch die Löschung der Dienstbarkeit
So ein Gerichtsverfahren wird sicherlich ca. 1 Jahr daueren ,aber wenn wir
nicht jetzt anfangen , wann dann...
Schönen Abend Allerseits
sobald es Neuigkeiten gibt
bekommt Ihr die Infos umgehend
VG
Stefan
Gesendet: Dienstag, 07. Februar 2017 um 17:52 Uhr
Von: "Andre Potapenko" <AndrePotapenko@xxxxxx>
An: ossenmoorring@xxxxxxxxxxxxx
Betreff: [ossenmoorring] Aw: Re: Kriegerantwort: Klage auf Zustimmung der
e-Auto Dienstbarkeit Poller -Schulz (Rechtsschutz ARAG)
Ich habe die Mail von Stefan als eine Info an unseren Verteiler verstanden,
dass das jetzt endlich losgeht, nachdem doch im Oktober bereits alle Zusagen
der Beteiligten vorgelegen haben. Mein Bild von dem war, dass wir auf die
Zusage irgendeiner Rechtsschutz warten, ob von Luttermanns oder Pollers.
Warum sollten wir denn sonst seit Oktober warten? Und warum sollte sich in
der Zwischenzeit eine andere Situation vorliegen?
Vielleicht kannst du aufklären, was du jetzt noch abwarten möchtest?
Vielleicht bis Bosse abgewählt ist und ein anderer kommt?
--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit WEB.DE Mail
gesendet.
Am 07.02.17, 14:36, Bernd Degen <bd@xxxxxxxxx> schrieb:
Moin zusammen,
Wir sind noch im Urlaub aber mangels Resonanz würde ich vorschlagen einen
Gang zurückzuschalten und uns mal gemeinsam abzustimmen. Ich sehe nicht das
wir tatsächlich jetzt sofort loslegen müssen, denn zum einen gibt es keinen
echten zeitlichen Druck und zum anderen sollte auch die Gemeinschaft darüber
abstimmen ob wir klagen und wer dann als Rammbock verwendet wird. Die
Abstimmung im Oktober ist sechs Monate her, da können sich auch Meinungen
ändern.
Besten Gruß
Bernd
Von meinem iPhone gesendet.
Am 06.02.2017 um 22:14 schrieb st-poller@xxxxxx:
Einmal zur Info
VG
Stefan
Gesendet: Montag, 06. Februar 2017 um 21:00 Uhr
Von: st-poller@xxxxxx
An: "Markus Krieger - beck rechtsanwälte" <mkr@xxxxxxxxxx>
Betreff: Kriegerantwort: Klage auf Zustimmung der e-Auto Dienstbarkeit
Poller -Schulz (Rechtsschutz ARAG)
Moin Moin Herr Krieger
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,
wir (die 14 betroffenen Eigentümer) hatten bereits Oktober beschlossen das
wir im Fall der Fälle, Sie mit dem Fall beauftragen (Klageeinreichung:
Zustimmung zur Löschung e-Auto Dienstbarkeit) werden
und die Kosten zu teilen
In Ihrem Fall wären es voraussichtlich gerade mal ca 5000,-€ geteilt durch
14 Eigentümer= ca 357,- €
minus eventuell unser Rechtschutz : ca 1.250 durch 14 Eigentumer= ca 89€
-ca.357,-€
= Anwaltskosten ca 267,-€ pro Eigentümer / statt ca 5.000,- für Jeden der
einzeln klagen müsste
Bitte legen Sie los auf Basis der Teilung
sowie senden Sie uns bitte die entsprechende Honorarvereinbarung zu
Vielen Dank
Beste Grüße
Stefan Poller
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesendet: Montag, 06. Februar 2017 um 12:11 Uhr
Von: "Markus Krieger - beck rechtsanwälte" <mkr@xxxxxxxxxx>
An: st-poller@xxxxxx
Cc: "'Jasmina S. Herold - beck rechtsanwälte'" <jh@xxxxxxxxxx>
Betreff: AW: Klage auf Herausgabe der Löschungsbewilligung der e-Auto
Dienstbarkeit Poller -Schulz (Rechtsschutz ARAG)
Sehr geehrter Herr Poller,
danke für die E-Mail.
So einfach, wie Sie sich das mit dem Streitwert vorstellen, ist es leider
nicht. Der Streitwert ergibt sich aus dem Wert , den die Dienstbarkeit für
die Stadtwerke hat. Der Streitwert wird nicht unter 10.000 € liegen – eher
darüber. Genau lässt sich das schlecht voraussagen, da der Richter den
Streitwert nach eigenem Ermessen festsetzt. Die 10.000 € beruhen auf
Erfahrungswerten.
Wir können nicht auf Herausgabe einer Löschungsbewilligung klagen, da ein
solches Dokument noch nicht existiert. Wir müssten auf Zustimmung zur
Löschung klagen.
Wie am Telefon besprochen werde ich diese Sache nur übernehmen, wenn wir
zuvor eine Honorarvereinbarung abschließen, die eine Vergütung meiner Arbeit
nach Stundenaufwand vorsieht. Der genaue Aufwand lässt sich im Vorwege immer
schlecht schätzen, aber ich denke, dass wir für die erste Instanz bei einem
Anwaltshonorar von rund 5.000 € landen werden. Ich gehe davon aus, dass in
der ersten Instanz etwa 20 Arbeitsstunden anfallen werden, die ich zu meinem
üblichen Satz von 250 €/Std. abrechnen würde. Von diesen eigenen
Anwaltskosten würde die Rechtsschutzversicherung (im Falle der
Kostenübernahmeerklärung) etwa 1.250 € erstatten (bei einem Streitwert von
10.000 €).
Daher rege ich an, dass Sie sich zunächst mit Ihren Mitstreitern über eine
mögliche Kostenteilung abstimmen. Wenn Sie mit den o.g. Konditionen
einverstanden sind und den Rechtsstreit alleine führen möchten, ist das
natürlich auch in Ordnung.
Bitte teilen Sie mir mit, ob/wann ich auf dieser Basis loslegen soll.
Anschließend würde ich Ihnen dann die entsprechende Honorarvereinbarung
übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen / Med venlig hilsen / Yours sincerely
Markus Krieger
Rechtsanwalt | Attorney
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Specialist Lawyer for
Commercial and Corporate Law
__________________________________________________
<mime-attachment.png>
beck rechtsanwälte
Ericusspitze 4
D-20457 Hamburg
T +49 (0)40 3010070
D +49 (0)40 301007242
F +49 (0)40 301007100
mkr@xxxxxxxxxx
www.becklaw.de
beck rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Hamburg ist im
Partnerschaftsregister des AG Hamburg unter PR 791 eingetragen.
Von: st-poller@xxxxxx [mailto:st-poller@xxxxxx]
Gesendet: Sonntag, 5. Februar 2017 17:28
An: mkr@xxxxxxxxxx
Betreff: Klage auf Herausgabe der Löschungsbewilligung der e-Auto
Dienstbarkeit Poller -Schulz (Rechtsschutz ARAG)
Moin Moin Herr Krieger
in der Anlage erhalten Sie die Rechtsschutzunterlagen zwecks Anfrage auf
Kostenübernahme
Eine Frage zum Streitwert:
Können wir nicht einfach auf " Herausgabe der Löschungsbewilligung " klagen
??
sozusagen als Streitwert: nur den Vorgang der" Erstellung der
Löschungsbewilligung" nehmen ???
-------------------------------------------------
Hier nochmal die Begründungen "im Schnelldurchlauf "warum wir die
Dienstbarkeit raus haben wollen
1. Im Kaufvertrag wurde eine Reallast vereinbahrt -- eingetragen eine
absurde Dienstbarkeit = Apfel/Birne
2.absurde Dienstbarkeit verstößt gegen Landesbauordnung /bzgl : 1 PKW
Stellplatz pro Wohneinheit
3.Dienstbarkeit nur bei uns (schillingkäufer)--- OlwoKäufer haben Keine:
Thema Gleichstellung
4.Projekt Solardorf ist gescheitert,
--Keine 95 %Autakie des Dorfes u.a. Blockeiheizkraftwerk gehört nicht den
Eigentümer sondern der Stadt
-Kein Smartgrid (Vernetzung der Häuser)
-Rückeinspeisung gemäß VDE Norm nicht erlaubt
-Keine Rückladefähige Ladebox vorhanden
-Modul -Träger Firmen sind pleite/geschlossen : TURKES/ EST STRAKER
- Hälfte vom Solardorf hat kein Solarpaket (zu wenig Wohneinheiten fürs
Projekt) Projekt-Umsetzung unmöglich
- Stadt hat zugegenben das das Projekt gescheitert ist
-Nachträgliche Installation von Komponenten unzumutbar da Projekt nicht
vollendet werden kann
--------------------------------------------
Des Weiteren wäre es schön wenn Sie uns einmal die voraussichtlichen
Gesamtkosten im
schlechtesten Fall ermitteln könnten.
Und es wäre prima wenn Sie die Klage, wie schon bereits an Telefon besprochen
innerhalb der nächsten 2 Wochen erstellen
Wenn Sie noch igendwelche Unterlagen benötigen oder Ihnen fehlen
dürfen Sie gerne uns per e-mail / Telefon direkt kontaktieren:
Stefan Poller : st-poller@xxxxxx oder Telefon 0177-2757000
Doris Schulz; fadole@xxxxxx oder 0176-32807438
Vielen Dank
Beste Grüße
Stefan Poller
Diese Nachricht stammt aus einer Rechtsanwalts-Kanzlei. Sie enthält unter
Umständen vertrauliche oder geheime Informationen. Sollten Sie nicht der
richtige Empfänger sein, informieren Sie bitte den Absender unverzüglich per
Antwort-Mail und löschen Sie anschließend diese Nachricht sowie alle ihre
Anhänge, ohne eine Kopie zurückzubehalten.
Denne meddelelse er sendt fra et advokatkontor og kan indeholde fortrolige
eller hemmelige informationer. Såfremt De ikke er den rette modtager, bedes
De venligst omgående informere afsenderen herom pr. e-mail, og herefter
slette mailen med samtlige vedhæftede filer – uden at beholde nogen kopi
heraf.
This message has been sent by a Civil Law Advocate. It may contain
privileged or confidential information. Should you not be the intended
recipient, kindly advise the sender immediately by reply e-mail and delete
this message and all attachments to it without keeping a copy.