Hallo Sebastian, geht klar. Maile aber bitte an die Liste, so haben alle etwas davon. Gruß Markus S. ----------------- Schule Eine Schule (lat. schola von griechisch σχολή [skʰoˈlɛː], Ursprungsbedeutung: „freie Zeit“, „Müßiggang, Nichtstun“, „Muße“, später „Studium, Vorlesung“), auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren Aufgabe das Lehren und Lernen ist, also die Vermittlung bzw. Weitergabe von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler. Das Schulwesen ist aufgeteilt in Grund- und Sekundarschulen mit seinen Schülern sowie den Hochschulen mit seinen Hochschülern bzw. Studierenden (Studenten). Schule in Deutschland Kosten Jährlich gibt Deutschland 4700 Euro pro Schüler an einer öffentlichen Schule aus, davon sind 3800 Euro Personalkosten, 500 Euro Sachmittel und 300 Euro Investitionen.[1] 11,6 Millionen Schüler besuchen eine öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schule.[1] Auftrag und Funktion Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt vermitteln. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Als weitere Aufgaben werden verschiedentlich Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, zur Bewahrung der Umwelt und Verantwortung für künftige Generationen genannt. Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Die Eltern sollen bei innerschulischen Konflikten mäßigend auf ihre Kinder einwirken. Bei Wertkonflikten zwischen Eltern und Gesellschaft (z. B. in Fragen der Sexualität, Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, Hausunterricht) sucht die Schule eine Lösung im Sinne des Kindes, muss aber wenn nötig auch gegen den Willen der Eltern die schulische Bildung durchführen. In Streitfällen entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte. Loyalität zu gesellschaftlichen und politischen Normen stellt sicher, dass die bestehenden Institutionen und Verfahren überhaupt von der nächsten Generation akzeptiert werden und weiter funktionieren. Loyalitätssicherung ist in allen politischen Systemen eine zentrale Funktion des Bildungssystems. So war die Schule der DDR in höchstem Maße darauf ausgerichtet, die Existenz der DDR zu rechtfertigen (am Ende weitgehend erfolglos). In demokratischen Systemen ist die Ausbildung eines Demokratiebewusstseins eine Hauptaufgabe der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Das Auftreten von jugendlichem politischem Extremismus führt in der Regel zu einer Verstärkung der entgegensteuernden Schulaktivitäten im gefährdeten Bereich. In dieser Hinsicht erweist sich die Schule als ein die Gesellschaft stabilisierendes System. Der staatliche Auftrag, Schulen zu unterhalten, kann vom Staat selbst (öffentliche Schulen) oder von privaten Trägern (nach Grundgesetz Art. 7 (4) (Privatschulen) erfüllt werden. In engen Grenzen kann die Schulpflicht auch an Nicht-Schulen erfüllt werden. So können zum Beispiel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen Behinderung in Niedersachsen anstatt einer Regelschule oder einer Förderschule auch eine Tagesbildungsstätte besuchen. Die Aufsicht über alle Einrichtungen, in denen Schüler ihrer Schulpflicht nachkommen, liegt nach Art. 7 (1) GG beim Staat. Schulrecht Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Angehörigen der Schule sind im Schulrecht geregelt. Über das Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen sowie Lehrpläne werden die Schulangelegenheiten von den zuständigen Landesparlamenten und Kultusministerien geregelt. Der Schulleiter sorgt für die rechtsstaatliche Einhaltung aller Bestimmungen und ist der Empfänger von Beschwerden gegen die Lehrer. Bei der Leitung einer Schule konkurrieren das hierarchische Schulverwaltungsrecht (Schulleiter leitet die Schule) und das demokratische Schulmitbestimmungsrecht (Entscheidungsinstanzen der Schule sind die Gremien, zum Beispiel Schulkonferenz) miteinander. Die Notengebung ist der Mitbestimmung durch Konferenzen weitgehend entzogen, während Entscheidungen über Nichtversetzung von Schulgremien getroffen werden. Über die einzelnen Schulen wachen auf verschiedenen Ebenen (je nach Schulform) die Schulaufsicht sowie die für Schule zuständigen Ministerien (ebenfalls mit verschiedenen Namen in den Bundesländern und Zuschnitten). Der direkte Vorgesetzte des Schulleiters ist meist ein Schulrat, ein Schulamtsdirektor oder ein Regierungsschuldirektor. Aufbau und Organisation Die Organisation einer Schule beruht auf einer Schulgemeinschaft. Die Amtsbezeichnung der Schulleiter und Stellvertreter variiert je nach Bundesland und Schulform. An manchen Schulen gibt es darüber hinaus noch Funktionsträger in leitender Funktion (die je nach Bundesländern und Schulform eigene Bezeichnungen tragen), so zum Beispiel die Abteilungsleiter an Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen. http://de.wikipedia.org/wiki/Schule ----------------- Am 08.11.2011 um 15:17 schrieb Sebastian Werling: > Hallo Herr S., > > wir haben ja heute in der schule an so einem Text gearbeitet, und dieser Text > geht bei mir nicht auf(mit oppenoffice) > > Könnten die mir bitte denn text schicken oder in lernen.igs-kandel irgentwo > ablegen. > > > mfg > > > sebastian werling > > > SMS schreiben mit WEB.DE FreeMail - einfach, schnell und > kostenguenstig. Jetzt gleich testen! http://f.web.de/?mc=021192