[nachlesen.com] Re: Cit 7

  • From: "M. Sabath" <msabath@xxxxxx>
  • To: Sebastian Werling <sebel222@xxxxxx>
  • Date: Tue, 8 Nov 2011 15:25:35 +0100

Hallo Sebastian,

geht klar. Maile aber bitte an die Liste, so haben alle etwas davon.

Gruß

Markus S.

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Schule
Eine Schule (lat. schola von griechisch σχολή [skʰoˈlɛː], Ursprungsbedeutung: 
„freie Zeit“, „Müßiggang, Nichtstun“, „Muße“, später „Studium, Vorlesung“), 
auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren 
Aufgabe das Lehren und Lernen ist, also die Vermittlung bzw. Weitergabe von 
Wissen und Können durch Lehrer an Schüler. Das Schulwesen ist aufgeteilt in 
Grund- und Sekundarschulen mit seinen Schülern sowie den Hochschulen mit seinen 
Hochschülern bzw. Studierenden (Studenten).
Schule in Deutschland 
Kosten 
Jährlich gibt Deutschland 4700 Euro pro Schüler an einer öffentlichen Schule 
aus, davon sind 3800 Euro Personalkosten, 500 Euro Sachmittel und 300 Euro 
Investitionen.[1] 11,6 Millionen Schüler besuchen eine öffentliche 
allgemeinbildende oder berufsbildende Schule.[1]
Auftrag und Funktion 
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im 
Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der 
Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll 
Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt vermitteln. 
Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Als 
weitere Aufgaben werden verschiedentlich Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, 
zur Bewahrung der Umwelt und Verantwortung für künftige Generationen genannt.
Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem 
Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Die Eltern sollen bei 
innerschulischen Konflikten mäßigend auf ihre Kinder einwirken. Bei 
Wertkonflikten zwischen Eltern und Gesellschaft (z. B. in Fragen der 
Sexualität, Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, Hausunterricht) sucht 
die Schule eine Lösung im Sinne des Kindes, muss aber wenn nötig auch gegen den 
Willen der Eltern die schulische Bildung durchführen. In Streitfällen 
entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte.
Loyalität zu gesellschaftlichen und politischen Normen stellt sicher, dass die 
bestehenden Institutionen und Verfahren überhaupt von der nächsten Generation 
akzeptiert werden und weiter funktionieren. Loyalitätssicherung ist in allen 
politischen Systemen eine zentrale Funktion des Bildungssystems. So war die 
Schule der DDR in höchstem Maße darauf ausgerichtet, die Existenz der DDR zu 
rechtfertigen (am Ende weitgehend erfolglos). In demokratischen Systemen ist 
die Ausbildung eines Demokratiebewusstseins eine Hauptaufgabe der 
gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Das Auftreten von jugendlichem 
politischem Extremismus führt in der Regel zu einer Verstärkung der 
entgegensteuernden Schulaktivitäten im gefährdeten Bereich. In dieser Hinsicht 
erweist sich die Schule als ein die Gesellschaft stabilisierendes System.
Der staatliche Auftrag, Schulen zu unterhalten, kann vom Staat selbst 
(öffentliche Schulen) oder von privaten Trägern (nach Grundgesetz Art. 7 (4) 
(Privatschulen) erfüllt werden. In engen Grenzen kann die Schulpflicht auch an 
Nicht-Schulen erfüllt werden. So können zum Beispiel Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene mit einer geistigen Behinderung in Niedersachsen anstatt einer 
Regelschule oder einer Förderschule auch eine Tagesbildungsstätte besuchen. Die 
Aufsicht über alle Einrichtungen, in denen Schüler ihrer Schulpflicht 
nachkommen, liegt nach Art. 7 (1) GG beim Staat.
Schulrecht 
Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Angehörigen der Schule sind im 
Schulrecht geregelt. Über das Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen sowie 
Lehrpläne werden die Schulangelegenheiten von den zuständigen Landesparlamenten 
und Kultusministerien geregelt. Der Schulleiter sorgt für die rechtsstaatliche 
Einhaltung aller Bestimmungen und ist der Empfänger von Beschwerden gegen die 
Lehrer. Bei der Leitung einer Schule konkurrieren das hierarchische 
Schulverwaltungsrecht (Schulleiter leitet die Schule) und das demokratische 
Schulmitbestimmungsrecht (Entscheidungsinstanzen der Schule sind die Gremien, 
zum Beispiel Schulkonferenz) miteinander. Die Notengebung ist der Mitbestimmung 
durch Konferenzen weitgehend entzogen, während Entscheidungen über 
Nichtversetzung von Schulgremien getroffen werden.
Über die einzelnen Schulen wachen auf verschiedenen Ebenen (je nach Schulform) 
die Schulaufsicht sowie die für Schule zuständigen Ministerien (ebenfalls mit 
verschiedenen Namen in den Bundesländern und Zuschnitten). Der direkte 
Vorgesetzte des Schulleiters ist meist ein Schulrat, ein Schulamtsdirektor oder 
ein Regierungsschuldirektor.
Aufbau und Organisation 
Die Organisation einer Schule beruht auf einer Schulgemeinschaft.
Die Amtsbezeichnung der Schulleiter und Stellvertreter variiert je nach 
Bundesland und Schulform. An manchen Schulen gibt es darüber hinaus noch 
Funktionsträger in leitender Funktion (die je nach Bundesländern und Schulform 
eigene Bezeichnungen tragen), so zum Beispiel die Abteilungsleiter an 
Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schule

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Am 08.11.2011 um 15:17 schrieb Sebastian Werling:

> Hallo Herr S.,
> 
> wir haben ja heute in der schule an so einem Text gearbeitet, und dieser Text 
> geht bei mir nicht auf(mit oppenoffice)
> 
> Könnten die mir bitte denn text schicken oder in lernen.igs-kandel irgentwo 
> ablegen.
> 
> 
> mfg
> 
> 
> sebastian werling  
> 
> 
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