VAG nimmt E-Scooter unter bestimmten
Voraussetzungen in Bussen und
StraÃenbahnen wieder mit
Seit Januar 2016 waren E-Scooter im gesamten Gebiet des
Verkehrsverbundes GroÃraum Nürnberg (VGN) in Bussen
und StraÃenbahnen von der Mitnahme ausgeschlossen. Mit
dieser Entscheidung sind die Verkehrsunternehmen im VGN
â
wie weitere Verkehrsunternehmen und Verbünde â aus Sicherheitsgründen einer
Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gefolgt. Jetzt
regelt ein gemeinsamer Erlass der Bundesländer vom März 2017 alle
wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern mit aufsitzender Person
in Linienbussen
abschlieÃend und verbindlich.
So müssen Verkehrsunternehmen vierrädrige E-Scooter bis
zu einer Gesamtlänge von 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht
mit aufsitzender Person von höchstens 300 Kilogramm
künftig in ihren Bussen mitnehmen, wenn die Standsicherheit
durch ein Bremssystem gewährleistet wird, welches
immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt
und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann. Zudem
müssen die Scooter für die Rückwärtseinfahrt in den
Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte
aushalten. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im
Linienbus muss der Hersteller in der Bedienungsanleitung
ausdrücklich dokumentieren. Die Linienbusse wiederum
müssen einen normengerechten, ausreichend dimensionierten
Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden
Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere
Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu
gewährleisten. Die Mitnahmeverpflichtung gilt für Nutzerinnen
und Nutzer von E-Scootern, die schwerbehindert mit
Merkzeichen âGâ sind oder den Scooter von der Kranken-
kasse verschrieben bekommen haben. Nur wenn auf Seiten
der Busse und der E-Scooter alle Voraussetzungen des Erlasses
eingehalten sind, kann eine Mitnahme erfolgen.
Was bedeutet das für Nürnberg?
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg hat sich mit
den Bedingungen zur Mitnahme von E-Scootern, die sich
aus dem Erlass für die Verkehrsbetriebe ergeben, gründlich
auseinandergesetzt und entsprechende Entscheidungen
getroffen. Seit Januar 2018 nimmt sie wieder alle E-Scooter,
die die Anforderungen aus dem Erlass erfüllen und mit einem
bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet
sind, in ihren dafür geeigneten Fahrzeugen mit. Bei den
StraÃen- und U-Bahnen sind das alle Fahrzeuge. Geeignete
Busse kennzeichnet die VAG aktuell mit einem ebenfalls
bundesweit einheitlichen Piktogramm. Insgesamt sind das
166 von 256 Bussen, die auf Nürnberger Linien verkehren.
Wer also künftig berechtigterweise das bundesweit einheitliche
Piktogramm als Aufkleber auf seinem E-Scooter hat,
darf in den Bussen, die ebenfalls mit dem offiziellen Aufkleber
gekennzeichnet sind, wieder mitfahren â in den StraÃen-
und U-Bahnen sowieso. So ist es auch in den Beförderungsbedingungen
des VGN geregelt.
Ãbergangsangebot bleibt vorerst noch bestehen
Bis sich die Situation stabilisiert und die Mitnahme in den
meisten Fahrzeugen der VAG wieder gewährleistet ist, bietet
der Verkehrsbetrieb E-Scooter-Nutzern, die einen Schwerbehindertenausweis
mit dem Vermerk âGâ oder âaGâ haben,
weiterhin an, sie mit einem eigens dafür umgebauten Sonderfahrzeug
zu befördern. Dieses steht grundsätzlich täglich
von 9.00 bis 21.00 Uhr zur Verfügung. Die Beförderung erfolgt
auf den Linienwegen der Busse und StraÃenbahnen,
von VAG-Haltestelle zu VAG-Haltestelle und orientiert sich
an den Fahrplanzeiten. Detailliertere Informationen hierzu
finden Interessierte unter www.vag.de/barrierefreie-mobilitaet
Quelle:
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
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