AW: Akustische Ampeln zu leise

  • From: "Gustav Doubrava" <gustav.doubrava@xxxxxxxxxxx>
  • To: <MobilInBayern@xxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Mon, 27 Feb 2012 14:42:22 +0100

Lieber Horst, 

Ich kenne niemand, der akustische Auffindesignale fordert, um nach ihrer
Einschaltung für eine möglichst unhörbare Signalisierung einzutreten.
Nachdem das Signal nach DIN 32981 3 dB über dem Umgebungsgeräusch liegen
soll, muss es selbst dann noch zu hören sein, wenn kein Verkehr stattfindet
und zwar in einer Entfernung von 3.5 m.  Natürlich gibt es Mitarbeiter in
den Behörden, die vor jeder Beschwerde einknicken. Allmählich wächst aber
auch dort die Bereitschaft, gegenüber den Beschwerdeführern in unserem Sinne
zu argumentieren. Die Bürger wenden sich, wenn sie bei der Verwaltung keinen
Erfolg haben, an den Stadtrat ihrer Farbe. Und der drückt dann wiederum die
Verwaltung. Von diesem Spielchen erfahren wir beim BBSB allenfalls von den
mobilen Stockgängern. Erst dann können wir die definierte Lautstärke
einfordern. 

Viele Grüße 

Gustl 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: MobilInBayern-bounce@xxxxxxxxxxxxx
[mailto:MobilInBayern-bounce@xxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Horst Göttler
Gesendet: Montag, 27. Februar 2012 14:18
An: MobilInBayern@xxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: Akustische Ampeln zu leise

Hallo Gustl, und auch sonst,

Am 27.02.2012 um 12:47 Uhr schrieb Gustav Doubrava
<gustav.doubrava@xxxxxxxxxxx> u. a.:
> [...] Ob Orientierungssignale erforderlich sind, ist unter Einbezug 
> und Berücksichtigung der Umfeldbelastungen und der örtlichen 
> Besonderheiten mit den Organisationen der Betroffenen abzustimmen.
> Führen die Geräuschemissionen der Orientierungssignale zur Störung der 
> Anwohner, sollten sie gegebenenfalls durch taktile Bodenindikatoren 
> und Aufmerksamkeitsfelder ersetzt, oder falls das Abschalten der 
> Lichtsignalanlage infrage kommt, ergänzt werden.
> [...]

Und genau daran knüpft meine eine Mail von neulich an. Meinetwegen darf,
wenn sich tatsächlich Anwohner beschweren, hierüber eine gesunde und
aufklärende Diskussion geführt werden. Nur bin ich mir alles andere als
sicher, dass das "Es könnten sich ja Anwohner beschweren." nicht gleich von
Anfang an hergenommen wird, anstatt es wirklich darauf ankommen zu lassen,
ob die Anwohner nicht vielleicht sogar eine für uns zumutbare
Orientierungshilfe akzeptieren würden.

In anderen worten: Aus lauter Angst und vermuteter Rücksichtnahme wird
gleich mal so leise wie möglich eingestellt usw.

Hier bedarf es eines Passus, der festlegt, dass erst dann nachgeregelt wird,
wenn sich tatsächlich Anwohner beschweren.

Vielleicht sollten die Verantwortlichen als unsere Interessensvertretung
auch nicht ganz so vorsichtig sein, wie man manchesmal den Anschein haben
könnte. Ich will niemanden in Abrede stellen, dass er oder sie es nicht gut
mit uns meint. Aber vielleicht lohnte es sich eben doch das eine oder andere
mal, den Ball etwas höher zu spielen.

--
Liebe Grüße, Horst
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