Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Betreiber einer Facebookseite sollte mit den rechtlichen Fallstricken seines Web- und Facebookauftritts vertraut sein. Ich betreibe zwar noch keine solche Seite, finde aber nachfolgenden Artikel aus der CRN sehr informativ, siehe Anhang. Auch wenn dieser Artikel vorrangig gewerblich tätige Unternehmen betrifft, so hat die Erfahrung gezeigt, daß nach dem Abmahnen von Unternehmen als nächste Zielgruppe stets Vereine und Privatleute auf der Abschußliste von Abmahnanwälten und -Kanzleien stehen. Da ich einen größeren Verteiler erreichen möchte, bitte ich die BCC-Verteilung zu entschuldigen. Herzliche Grüße, Werner M. Mayer
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