Am 11.10.07 schrieb Klaus Thielking-Riechert <klaus.thielking-riechert@xxxxxxxxxx>: > https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/lausch/lsch_st.htm#II6 Hi Klaus, vielen Dank, ist sehr interessant. Ich habe ja die Vermutung angstellt, dass einem niemals bescheid gesagt wird, dass man (zu Unrecht) abgehört wurde. Aber es scheint ja nicht so zu sein. Es wäre noch interessant zu wissen, ob einem mitgeteilt wird dass ein Strafverfahren beendet wurde, wenn man vorher nicht über die Einleitung informiert wurde. So nach dem Motto: "Wir hatten heimlich ein Strafverfahren gegen Dich laufen. Hat sich als Irrtum erwiesen und wir haben es heute eingestellt. Sorry." Servus, Paul