Hallo Kerstin, On Thu, Oct 11, 2007 at 08:17:30PM +0200, fg1006 wrote: > Was genau war die Fragestellung? Es ging um die Frage, ob die Ermittlungsbehörden nach einer Telefonüberwachung dem/der Anschlußinhaberin von der Überwachung in Kenntnis setzen müssen oder nicht. Viele Grüße, Klaus