[ak-ueberwachung] Re: [ak-ueberwachung] Re: WG: [AK Überwachung] Kommentar: "Private Kamerainstallationen im öffentlichen Raum"

  • From: Udo Pütz <udo.puetz@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
  • To: "ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx" <ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Sat, 2 Jul 2011 12:28:18 +0200

Am 01.07.2011 um 12:41 schrieb Michael <michael.pirat@xxxxxx>:

> Danke für die Weiterleitung, Fx!

Schade, das der Mann nicht direkt per Email an uns herangetreten ist. So ist 
nämlich keine Diskussion möglich.

> Jetzt müssen wir es nur noch irgendwie schaffen, diese Diskussionen 
> öffentlich zu führen. Dass Diskussionsbedarf besteht, ist ja offensichtlich - 
> es ist ja auch nicht so, dass ich die Beweggründe für die Installation 
> solcher Kameras überhaupt nicht nachvollziehen könnte, das hatte ich Herrn L. 
> auch erklärt. Dass durch solche Kameras die Privatsphäre Unbeteiligter 
> verletzt wird, ist vielen gar nicht richtig bewusst, glaube ich.

Bei diesem speziellen Fall bin ich zwiegespalten: einerseits hat der Mann sich 
viele Gedanken gemacht und wäre daher ein guter Diskussionspartner. 
Andererseits, gerade weil der sich Gedanken gemacht hat, würde ich den ungern 
(ausser er selber stimmt zu) in eine öffentliche Diskussion hineinziehen.

Ein paar Punkte zu seiner Darstellung:
- woher soll ich, als Passant, wissen das die Webcam grob auflöst und nur (!) 
24h aufzeichnet?
Ich kenne auch Webcams mit Megapixeln.
Und selbst wenn es ein Dummy wäre, das ist ja schon hinlänglich diskutiert 
worden.
- "ich habe berechtigtes Interesse weil da monatlich Leute gegen mein Auto 
fahren"
Komisch, viele von uns parken öffentlich, ich hattr bis jetzt noch nix. Auch 
nicht von Fahrradfahrern.
Mit ist aber mal mutwillig ein Seitenspiegel abgetreten worden, darf ich jetzt 
auch den Haupt-Laufweg der Studis vom Wohnheim zum Bus vor meiner Wohnung 
Kameraüberwachen?

Ich denke Gründe hat jeder, aus Spass baut man die Dinger nicht auf.
Aber Parkrempler mit Fahrerflucht sind kein grundsätzlich anzunehmendes, 
regelmäßiges Vorkommen.
Da mag das Verhalten der Polizei eher zu beanstanden sein, Fahrerflucht ist ein 
recht heftiges Vergehen/Verbrechen/Straftat (IANAL).

Und wann baut der die Kamera ab? Wenn 2 Monate nix passiert ist? Oder rüstet 
der doch auf weil der Fahrradfahrer, da ja schnell bewegend, mit der aktuellen 
nicht erkannt wird?

Kernaussage: ich verstehe seine Beweggründe aber akzeptiere dennoch nicht die 
Überwachung.

Gruß
Udo

> Viele Grüße
> Michael
> 
> 
> Am 01.07.2011 11:25, schrieb Fx:
>> FYI
>> 
>> 
>> -----Ursprüngliche Nachricht-----
>> Gesendet: Dienstag, 28. Juni 2011 18:27
>> Betreff: [AK Überwachung] Kommentar: "Private Kamerainstallationen im 
>> öffentlichen Raum"
>> 
>> Neue Kommentare zu deinem Artikel "Private Kamerainstallationen im 
>> öffentlichen Raum"
>> 
>> 
>> Kommentar:
>> Sehr verehrte Besucher Mitarbeiter des Arbeitskreises-Überwachung,
>> ein Mitarbeiter des AK-Überwachung bat mich vor wenigen Minuten, meine im 
>> Erdgeschossfenster installierte Überwachungskamera abzubauen. Eigentlich ein 
>> recht höflicher Mensch - nur leider mit völlig falscher Vorstellung über den 
>> Sinn und Nutzen meiner Kamera. Ich erklärte ihm, dass man wegen der 
>> schlechten Qualität der Webcam keine sich bewegenden Gesichter erkennen 
>> könne und die Kennzeichen von vorbeifahrenden PKW erst recht nicht. Da 
>> Einparkvorgänge jedoch naturgemäß langsam von statten gehen, konnte ich 
>> allerdings bereits zwei Straftäter überführen die sich des unerlaubten 
>> entfernens vom unfallort schuldig machten.
>> 
>> Der von demn Mitarbeiter des AK-Überwachung hochgelobte Datenschutz - so 
>> erklärte ich ihm - schützt bei Abbau der Kamera alle diejenigen Straftäter, 
>> die mit nahezu monatlicher Frequenz meinen PKW beschädigen oder die 
>> Hausfassade mit rechtsradikalen Parolen beschmieren.
>> 
>> Ich werde bei den zuständigen Behörden eine offizielle Genehmigung 
>> beantragen diese Kamera wieder in Betrieb nehmen zu dürfen. Schließlich ist 
>> laut §6b BDGS die Errichtung solcher Kameras zur Durchsetzung des Hausrechts 
>> ( PKW ) und zur Durchsetzung berechtigter interessen DANN gestattet, wenn 
>> niemandes Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Es handelt sich schließlich 
>> um einen öffentlichen Bereich der Zeitweise per Kamera überwacht wird und 
>> nicht um ein Klo.
>> Wenn der freundliche Mitarbeiter nun gleich nach Hause kommt, hat er schon 
>> eine Resonanz auf seinen vorübergehend erfolgreichen "Einsatz"
>> 
>> Da ich ein sehr rücksichtsvoller Mensch bin, habe ich die Kamera einstweilen 
>> abgebaut.  Gleichwohl denke ich, lässt der §6b BDSG Raum für eine solche 
>> Überwachung. Ich werde es wie erwähnt prüfen lassen und die Kamera ggf. 
>> wieder aufbauen.
>> 
>> Das pauschale Verteufeln jedweder Überwachungskamera halte ich für den 
>> falschen Weg! Das Überprüfen der Einhaltung von klar definierten Gesetzen im 
>> Zusammenhang mit Überwachungskameras wäre eine sinnvollere 
>> Freizeitgestaltung!
>> 
>> Nicht jeder der eine Kamera installiert interessiert sich für die Passanten 
>> die durch das Blickfeld derselben laufen.
>> 
>> Man wird sehen wie es in diesem Fall weiter geht.
>> Ich hege weiterhin den Wunsch mein Eigentum zu schützen und Wege hierzu 
>> werden sich im Rahmen des Gesetzes finden.
>> -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
>> 
>> 
>> Hier übrigens die Zweckbestimmende Erklärung zur Errichtung der Kamera im 
>> November 2010:
>> ( Wie sie sehen habe ich mich sehrwohl und bereits frühzeitig mit der 
>> Thematik der Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung beschäftigt.)
>> -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
>> 
>> Am 1.11.2010 wird die Installation eines Opto-elektronischen 
>> Überwachungssystems auf der Fensterbank meiner EG-Wohnung, xxxxxxx straße 
>> xx, 520xx Aachen erfolgen.
>> Die Gründe für die Installation:
>> Seit Anfang des Jahres 2010 häufen sich Parkunfälle mit anschließender 
>> Fahrerflucht bei welchen mein PKW – ( BMW 525dA, amtl. Kennzeichen AC-xx   
>> xxxx  ) beschädigt wird.  Darüber hinaus wurden bereits zwei Türen von 
>> Radfahrern beschädigt, die sich ebenfalls nicht ermitteln ließen.
>> Ca. 4 polizeiliche Anzeigen gegen Unbekannt verliefen erfolglos, bei 
>> vorgefundenen Bagatellschäden bekam ich von der Polizei schon ans Herz 
>> gelegt, diese nicht mehr herbeizurufen, da die Ermittlung der Täter ohnehin 
>> aussichtslos sei.  Die Gesamthöhe der Schäden belief sich allein 2010 auf 
>> über 2400 Euro.
>> 
>> Überwachungszeiträume:
>> Lediglich zu jenen Zeiten, in welchen ich mein Fahrzeug vor dem Haus 
>> abstellen kann, und somit eine Überwachung sinnvoll ist, wird diese durch 
>> einen Bewegungsmelder gesteuert genau dann Aufnahmen machen,  wenn im 
>> Blickfeld der Kamera Bewegungen statt finden. Da es sich um öffentliche 
>> Parkplätze handelt, besteht meinerseits kein Recht auf die Unterbringung 
>> meines Fahrzeuges vor dem Hause. Die Überwachung meines PKW findet somit 
>> nicht ständig statt.
>> Überwachungsbereich:
>> Im Blickfeld der Kamera befindet sich mein Fahrzeug, sowie falls möglich ein 
>> Bereich von ca 1m vor und hinter dem Wagen. Die Aufzeichnung eines kleinen 
>> Bereiches des Bürgersteiges sowie der Straße als Hintergrund ist 
>> unvermeidbar.
>> Laut § 6b Bundesdatenschutzgesetz ist
>> …Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen 
>> Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie …
>> 1.    zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
>> 2.    zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
>> 3.    zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
>> erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige 
>> Interessen der Betroffenen überwiegen.
>> 
>> Punkt 2 und 3 treffen auf die installierte Videoüberwachung zu.
>> Außerdem handelt es sich bei der installierten Kamera um eine sogenannte 
>> Webcam mit geringem Auflösungsvermögen bei bewegten Bildern.  Anhand von 
>> umfangreichen Tests steht bereits VOR Installation der Kamera fest, dass 
>> diese nicht in der Lage ist, sich bewegende Gesichter oder Kennzeichen  
>> dergestalt darzustellen, dass diese erkennbar sind.
>> Da Einparkvorgänge naturgemäß mit langsamer Geschwindigkeit ablaufen, wird 
>> die Erkennbarkeit der Kennzeichen nicht in jedem Fall möglich sein, sie ist 
>> jedoch angestrebt.
>> Erfolgte Aufzeichnungen werden  nach 24 Stunden automatisiert überschrieben.
>> Die Erkennbarkeit der Kamera selber ( sie wird schwarz sein und vor einem 
>> weißen Vorhang stehen,) ist auch durch eine rote LED als gut zu bezeichnen, 
>> daher erachte ich die kennzeichnungspflicht als überflüssig.
>> 
>> Aachen, den 26.09.2010
>> 
>> 
>> 
> 
> 

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