Moin zusammen,
Wir sind noch im Urlaub aber mangels Resonanz würde ich vorschlagen einen Gang
zurückzuschalten und uns mal gemeinsam abzustimmen. Ich sehe nicht das wir
tatsächlich jetzt sofort loslegen müssen, denn zum einen gibt es keinen echten
zeitlichen Druck und zum anderen sollte auch die Gemeinschaft darüber abstimmen
ob wir klagen und wer dann als Rammbock verwendet wird. Die Abstimmung im
Oktober ist sechs Monate her, da können sich auch Meinungen ändern.
Besten Gruß
Bernd
Von meinem iPhone gesendet.
Am 06.02.2017 um 22:14 schrieb st-poller@xxxxxx:
Einmal zur Info
VG
Stefan
Gesendet: Montag, 06. Februar 2017 um 21:00 Uhr
Von: st-poller@xxxxxx
An: "Markus Krieger - beck rechtsanwälte" <mkr@xxxxxxxxxx>
Betreff: Kriegerantwort: Klage auf Zustimmung der e-Auto Dienstbarkeit Poller
-Schulz (Rechtsschutz ARAG)
Moin Moin Herr Krieger
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,
wir (die 14 betroffenen Eigentümer) hatten bereits Oktober beschlossen das
wir im Fall der Fälle, Sie mit dem Fall beauftragen (Klageeinreichung:
Zustimmung zur Löschung e-Auto Dienstbarkeit) werden
und die Kosten zu teilen
In Ihrem Fall wären es voraussichtlich gerade mal ca 5000,-€ geteilt durch
14 Eigentümer= ca 357,- €
minus eventuell unser Rechtschutz : ca 1.250 durch 14 Eigentumer= ca 89€
-ca.357,-€
= Anwaltskosten ca 267,-€ pro Eigentümer / statt ca 5.000,- für Jeden der
einzeln klagen müsste
Bitte legen Sie los auf Basis der Teilung
sowie senden Sie uns bitte die entsprechende Honorarvereinbarung zu
Vielen Dank
Beste Grüße
Stefan Poller
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Gesendet: Montag, 06. Februar 2017 um 12:11 Uhr
Von: "Markus Krieger - beck rechtsanwälte" <mkr@xxxxxxxxxx>
An: st-poller@xxxxxx
Cc: "'Jasmina S. Herold - beck rechtsanwälte'" <jh@xxxxxxxxxx>
Betreff: AW: Klage auf Herausgabe der Löschungsbewilligung der e-Auto
Dienstbarkeit Poller -Schulz (Rechtsschutz ARAG)
Sehr geehrter Herr Poller,
danke für die E-Mail.
So einfach, wie Sie sich das mit dem Streitwert vorstellen, ist es leider
nicht. Der Streitwert ergibt sich aus dem Wert , den die Dienstbarkeit für
die Stadtwerke hat. Der Streitwert wird nicht unter 10.000 € liegen – eher
darüber. Genau lässt sich das schlecht voraussagen, da der Richter den
Streitwert nach eigenem Ermessen festsetzt. Die 10.000 € beruhen auf
Erfahrungswerten.
Wir können nicht auf Herausgabe einer Löschungsbewilligung klagen, da ein
solches Dokument noch nicht existiert. Wir müssten auf Zustimmung zur
Löschung klagen.
Wie am Telefon besprochen werde ich diese Sache nur übernehmen, wenn wir
zuvor eine Honorarvereinbarung abschließen, die eine Vergütung meiner Arbeit
nach Stundenaufwand vorsieht. Der genaue Aufwand lässt sich im Vorwege immer
schlecht schätzen, aber ich denke, dass wir für die erste Instanz bei einem
Anwaltshonorar von rund 5.000 € landen werden. Ich gehe davon aus, dass in
der ersten Instanz etwa 20 Arbeitsstunden anfallen werden, die ich zu meinem
üblichen Satz von 250 €/Std. abrechnen würde. Von diesen eigenen
Anwaltskosten würde die Rechtsschutzversicherung (im Falle der
Kostenübernahmeerklärung) etwa 1.250 € erstatten (bei einem Streitwert von
10.000 €).
Daher rege ich an, dass Sie sich zunächst mit Ihren Mitstreitern über eine
mögliche Kostenteilung abstimmen. Wenn Sie mit den o.g. Konditionen
einverstanden sind und den Rechtsstreit alleine führen möchten, ist das
natürlich auch in Ordnung.
Bitte teilen Sie mir mit, ob/wann ich auf dieser Basis loslegen soll.
Anschließend würde ich Ihnen dann die entsprechende Honorarvereinbarung
übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen / Med venlig hilsen / Yours sincerely
Markus Krieger
Rechtsanwalt | Attorney
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Specialist Lawyer for
Commercial and Corporate Law
__________________________________________________
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beck rechtsanwälte
Ericusspitze 4
D-20457 Hamburg
T +49 (0)40 3010070
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mkr@xxxxxxxxxx
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beck rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Hamburg ist im
Partnerschaftsregister des AG Hamburg unter PR 791 eingetragen.
Von: st-poller@xxxxxx [mailto:st-poller@xxxxxx]
Gesendet: Sonntag, 5. Februar 2017 17:28
An: mkr@xxxxxxxxxx
Betreff: Klage auf Herausgabe der Löschungsbewilligung der e-Auto
Dienstbarkeit Poller -Schulz (Rechtsschutz ARAG)
Moin Moin Herr Krieger
in der Anlage erhalten Sie die Rechtsschutzunterlagen zwecks Anfrage auf
Kostenübernahme
Eine Frage zum Streitwert:
Können wir nicht einfach auf " Herausgabe der Löschungsbewilligung " klagen ??
sozusagen als Streitwert: nur den Vorgang der" Erstellung der
Löschungsbewilligung" nehmen ???
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Hier nochmal die Begründungen "im Schnelldurchlauf "warum wir die
Dienstbarkeit raus haben wollen
1. Im Kaufvertrag wurde eine Reallast vereinbahrt -- eingetragen eine
absurde Dienstbarkeit = Apfel/Birne
2.absurde Dienstbarkeit verstößt gegen Landesbauordnung /bzgl : 1 PKW
Stellplatz pro Wohneinheit
3.Dienstbarkeit nur bei uns (schillingkäufer)--- OlwoKäufer haben Keine:
Thema Gleichstellung
4.Projekt Solardorf ist gescheitert,
--Keine 95 %Autakie des Dorfes u.a. Blockeiheizkraftwerk gehört nicht den
Eigentümer sondern der Stadt
-Kein Smartgrid (Vernetzung der Häuser)
-Rückeinspeisung gemäß VDE Norm nicht erlaubt
-Keine Rückladefähige Ladebox vorhanden
-Modul -Träger Firmen sind pleite/geschlossen : TURKES/ EST STRAKER
- Hälfte vom Solardorf hat kein Solarpaket (zu wenig Wohneinheiten fürs
Projekt) Projekt-Umsetzung unmöglich
- Stadt hat zugegenben das das Projekt gescheitert ist
-Nachträgliche Installation von Komponenten unzumutbar da Projekt nicht
vollendet werden kann
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Des Weiteren wäre es schön wenn Sie uns einmal die voraussichtlichen
Gesamtkosten im
schlechtesten Fall ermitteln könnten.
Und es wäre prima wenn Sie die Klage, wie schon bereits an Telefon besprochen
innerhalb der nächsten 2 Wochen erstellen
Wenn Sie noch igendwelche Unterlagen benötigen oder Ihnen fehlen
dürfen Sie gerne uns per e-mail / Telefon direkt kontaktieren:
Stefan Poller : st-poller@xxxxxx oder Telefon 0177-2757000
Doris Schulz; fadole@xxxxxx oder 0176-32807438
Vielen Dank
Beste Grüße
Stefan Poller
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