Liebe PLUSS! Im Anhang leite ich euch Informationen und Formulare zur ÖH-Wahl weiter. Die Listen-Kandidatur der PLUSS (Wahlvorschlag) kann ab 5. April per eingeschriebenem Brief oder - vorzugsweise - beim Wahlkommissionsvorsitzenden persönlich eingereicht werden. Dabei ist die Übergabe durch den WK-Vorsitzenden als auch durch eine weitere anwesende Person schriftlich zu bestätigen. Für jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten ist eine Inskriptionsbestätigung für das Sommersemester beizuschließen. Es wird außerdem empfohlen, einen Staatsbürgerschaftsnachweis zu erbringen (z. B. Kopien der Reisepässe). Der Gesetzgeber hat in der Wahlordnung den 5. April zugleich als Stichtag für die Wahlberechtigung festgelegt, das heißt: Spätestens an diesem Tag muss die Inskription der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt sein. Nach der Einzahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrages kann es durchaus 10 Tage dauern, bis dieser bei der Universität verbucht wurde. Erst dann ist die Inskription erfasst und gültig. Eine wichtige Voraussetzung für die Kandidatur bildet also die rechtzeitige Überweisung der Beiträge! Da die Zahl der wahlberechtigten Studierenden an unserer Universität nunmehr über 15.000 liegt, sind mindestens 100 Unterstützungserklärungen erforderlich. Für alle Unterschriften, die wir sammeln, gilt auch hier der 5. April als Stichtag der Wahlberechtigung, das heißt: Studierende, die nicht spätestens am 5. April als für das Sommersemester inskribiert aufscheinen, werden nicht gerechnet. Wir treffen uns das nächste Mal am Donnerstag, 24. Feb., 19.00 Uhr, in der Akademiestraße 24. Stephan, kannst du bitte noch das Protokoll von Montag ausschicken? Ich hoffe, wir sehen uns. Danke und liebe Grüße, Hannes