Übergangslösung für den Transport
von E-Scootern
Ab Freitag, 1. Juli 2016 wird die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Nürnberg E-Scooter-Nutzern mit gültigem Schwerbehindertenausweis
(Merkzeichen G oder aG) einen individuellen
Transport mit einem eigens dafür umgebauten
Hochdachkombi-Fahrzeug anbieten können. Diese Interimslösung
wird bis Mittwoch, 30. November 2016 bestehen.
Seit Jahresbeginn können E-Scooter-Nutzer die Busse und
Straßenbahnen der VAG gemäß einer VGN-weiten Regelung
nicht nutzen, da die E-Scooter vom Transport ausgeschlossen
worden waren. Dieser Ausschluss war zum einen
wegen des Gefährdungspotenzials, das die E-Scooter für die
anderen Fahrgäste darstellen, erfolgt. Zum anderen wegen
der rechtlichen Situation: Im Falle eines Unfalls wäre sowohl
der E-Scooter-Nutzer in der Haftung, als auch das Bus-bzw.
Straßenbahnfahrpersonal.
Die Entscheidung zum Beförderungsausschluss hat sich die
VAG nicht leicht gemacht. Die Verkehrsbetriebe sind sich
ihrer Verantwortung gerade für mobilitätseingeschränkte
Fahrgäste sehr bewusst. Deshalb lag der VAG viel daran,
auch Fahrgästen, die auf einen E-Scooter angewiesen sind,
eine Alternative anbieten zu können. Daher wurde die Gesamtthematik
eingehend mit dem Behindertenrat der Stadt
Nürnberg diskutiert, um eine Lösung zu erarbeiten.
Übergangslösung: individueller Transport mit einem
umgebauten Nutzfahrzeug
In den vergangenen Wochen hat die VAG ein Hochdachkombi-
Fahrzeug aus ihrem Bestand so umbauen lassen,
dass es den Anforderungen an die sichere Beförderung von
E-Scootern entspricht. Rückhaltesysteme und andere nötige
technische Einrichtungen wurden eingebaut. Dieses Fahrzeug
können sich E-Scooter-Nutzer mit gültigem Schwerbehindertenausweis
(Merkzeichen G oder aG), die sich vorab
bei der VAG registriert haben, ab 1. Juli als Ersatz für
Fahrten mit Bus oder Straßenbahn individuell bestellen. Die
Genehmigung für den Fahrdienst sind eingeholt, das Personal
ist geschult.
Ein-und Aussteigen wird jeweils nur direkt an oder in unmittelbarer
Nähe von VAG-Haltestellen und nur im Stadtgebiet
Nürnberg möglich sein, der Transport erfolgt nur auf Linienwegen
der VAG. Wichtig ist auch dabei ein sicherer Ein-und
Ausstieg, ohne den Linienverkehr und andere Verkehrsteilnehmer
zu behindern. Die E-Scooter selbst dürfen bestimmte
Abmessungen (120 cm Länge, 70 cm Breite und 300 kg
Gewicht) nicht überschreiten und die Nutzer müssen während
der Fahrt absteigen und auf einem normalen Fahrzeug-
sitz Platz nehmen, damit der E-Scooter als Ladung gesichert
werden kann. Für die telefonische Bestellung gilt ein gewisser
zeitlicher Vorlauf, damit die einzelnen Fahrtenwünsche
geplant und miteinander koordiniert werden können. Da nur
ein Fahrzeug zur Verfügung steht, bittet die VAG um Verständnis,
dass es leider zu Engpässen kommen könnte und
es vorab keine Garantie gibt, dass alle Fahrtenwünsche uneingeschränkt
erfüllt werden.
Alle relevanten Informationen für E-Scooter-Nutzer sowie
alle Details über die Möglichkeiten zur Registrierung werden
ab sofort im Internet unter vag.de veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen: Drittes Gutachten soll Klarheit
schaffen
Derzeit ist ein drittes Gutachten über die Möglichkeit eines
sicheren Transports von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen
in Bearbeitung, das Klarheit bringen soll. Dieses
Gutachten soll nicht nur die technischen, sondern auch die
juristischen Rahmenbedingungen beleuchten. Von ihm erhoffen
sich die im VDV organisierten Verkehrsunternehmen
eindeutige Aussagen, um eine Entscheidungsgrundlage dafür
zu haben, wie E-Scooter eventuell doch im normalen Linienverkehr
mitgenommen werden können. Die Ergebnisse
sollen nach der Sommerpause vorliegen. Auf deren Basis
wird die VAG die Situation erneut prüfen und entsprechend
entscheiden. So wird die Übergangslösung der VAG zur Beförderung
von E-Scootern bis Ende November gelten.
Hintergrund
Die VAG ist mit dem Beförderungsausschluss von
E-Scootern einer Empfehlung des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) gefolgt. Dieser hatte bereits
Ende 2014 seinen Mitgliedern dringend empfohlen,
E-Scooter nicht mehr zu befördern. Der Hintergrund: Ein
Gutachten der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen
e. V. (STUVA) hatte ein erhebliches Gefährdungspotenzial
bei der Mitnahme von E-Scootern bescheinigt.
Ein weiteres Gutachten sollte Rahmenbedingungen
klären, unter denen ein sicherer Transport von E-Scootern
dennoch möglich wäre, konnte aber keine allgemeingültigen
Aussagen treffen. Daher blieb der VDV bei seiner Empfehlung.
Quelle:
VAG Verkehrs Aktiengesellschaft Nürnberg
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