Ausnahmeregelung zur Kurzstrecke auf den Linien 7 und 8
Auf den StraÃenbahnlinien 7 (Hauptbahnhof â TristanstraÃe)
und 8 (Erlenstegen â Doku-Zentrum) der VAG Verkehrs-
Aktiengesellschaft Nürnberg gilt ab sofort eine Ausnahme-
regelung bezüglich des Kurzstreckentarifs.
Auf der Linie 7 ist die Kurzstreckenregelung nun auf der
kompletten Strecke zwischen Hauptbahnhof und Tristanstra-
Ãe gültig. Analog auf der Linie 8 die Kurzstreckenregelung
für den parallel verlaufenden Streckenabschnitt zwischen
Hauptbahnhof und HolzgartenstraÃe. Das heiÃt auf diesen
Abschnitten dürfen die Kunden der VAG mit einem Kurzstre-
ckenticket fünf statt sonst vier Stationen mit der StraÃenbahn
fahren. Selbstverständlich jeweils in beide Richtungen. Die
Ausnahmeregelung gilt bis zur Beendigung der BaumaÃ-
nahme an der Allersberger Unterführung.
Hintergrund: Wegen einer privaten BaumaÃnahme ist die
StraÃenbahnstrecke durch die Allersberger Unterführung
gesperrt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zu zwei
Jahre andauern. Während der BaumaÃnahme können die
StraÃenbahnen der VAG noch nicht ihren eigentlichen Li-
nienweg fahren, sondern werden über den Marientunnel um-
geleitet. Da unsere Fahrgäste bereits fahrplantechnisch von
den Auswirkungen betroffen sind, wurde entschieden, hin-
sichtlich des Tarifs kulant zu agieren.
Quelle:
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
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