Auszugsweise die Weiterleitung:
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die programmbegleitende Arbeitsgruppe bei der Deutschen Bahn wurde heute von
der DB von einer gravierenden Ãnderung im Mobilitätsservice der Deutschen
Bahn informiert, die sehr kurzfristig bereits zum 01.02.2019 in Kraft treten
wird:
Anscheinend hat sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit diversen
regionalen Anbietern ergeben, dass der Mobilitätsservice nicht mehr generell
vom Mobilitätsservice der DB, sondern zukünftig von vielen regionalen
Anbietern selbst übernommen wird. Das bedeutet, dass man sich z.B. bei
Umsteigehilfen in einzelnen Fällen direkt mit den regionalen Anbietern bzw.
den Bahnhofsmissionen und/oder 3S-Servicees der jeweiligen Bahnhöfe in
Verbindung setzen muss.
Der GFUV (Gemeinsamer Fachausschuss für Umwelt und Verkehr) ist mit dieser
MaÃnahme ganz und gar nicht einverstanden und wird sich über die
Rechtsabtteilung des DBSV um eine Rücknahme dieser neuen Regelung bemühen.
Aber bis zu einem Ergebnis müssen wir uns leider selbst behelfen.
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Es grüÃt
Der Lothar
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