Hi,
ich hab mal nachgefragt, wie das mit den Leistungsnachweisen fürs Bafögamt aussieht, die ja mit dem nächsten Antrag
eingereicht werden müssen. Hier die Antwort von Professor Trommer.
Von: Reiner Trommer <trommer@xxxxxxxxxxxxx>
Gesendet: 19.04.2010 16:22:40
An: Patricia Junge <junge-p@xxxxxx>
Betreff: Re: Leistungsnachweis für das Studentenwerk
Hallo Frau Junge,wir bestätigen das Fortschreiten des Studiums, wenn folgendes Kriterium erfüllt ist:Nach Abschluß des 4. Semesters müssen insgesamt in den ersten 4 Semestern 90 Credits (von 120 möglichen) gesammelt sein, egal in welchen Fächern des Regelstudienplans.Mit freundlichen GrüßenTrommer----- Original Message -----From: Patricia JungeSent: Monday, April 19, 2010 1:32 PMSubject: Leistungsnachweis für das StudentenwerkSehr geehrter Prof. Dr. Trommer,
Ich befinde mich derzeit im 4. Semester des Studiengangs Chemie- und Umwelttechnik und mir wie das Studentenwerk mir
kürzlich mitteilte, muss ich zu dem Folgeantrag zur Weiterförderung ab September 2010 das Formblatt 5 nach Bafög beilegen.
Mit diesem Formblatt bestätigt die Ausbildungsstätte das Fortschreiten meines Studiums durch nachgewiesene Leistungen.
Auf Anfrage wurden mir Si, Professor Brunn und Professor Langer als Zeichnungsberechtigte für dieses Formblatt genannt.
Ich würde nun gern meinen Klausurenplan für die nächsten Klausuren des vierten bzw. dritten Semesters festlegen und müsste
dann wissen, was ich schreiben muss, um die erforderliche Zahl an Creditpoints für dieses Formblatt zu erlangen.
Dieses Problem betrifft aber nicht nur mich, sondern auch einige meiner Kommilitonen und daher ergibt sich die Frage, ob wir
einzeln Termine ausmachen sollen oder ob die Frage nach den Creditpoints pauschal beantwortet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Junge
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