[ak-ueberwachung] Re: [ak-ueberwachung] Videoüberwachung Parkrempler

  • From: "Michael" <Michael.Pirat@xxxxxx>
  • To: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Fri, 09 Sep 2011 13:36:41 +0200

Hi Fx,

da wir in D ja keine "Fruit-of-the-poisonous-Tree"-Regelung haben, darf die 
Aufzeichnung m. E. wahrscheinlich in dem Strafverfahren verwendet werden; auch 
wenn sie illegal erstellt wurde.

Ich würde allerdings dann eine Gegenklage wegen Verletzung meiner 
Persönlichkeitsrechte anstrengen, mit einer Schmerzensgeldforderung von ca. 
1.000 €... ;o))

Bin aber kein Anwalt, daher ist das wirklich nur eine Idee. Da keiner von uns 
ein Experte auf diesem Gebiet ist, sollten wir und bei rechtlichem Rat auch 
zurückhalten.

Viele Grüße
Michael

-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Fri, 9 Sep 2011 12:26:58 +0200
> Von: "Fx" <Fx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
> An: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
> Betreff: [ak-ueberwachung] Videoüberwachung Parkrempler

> Folgende Mail haben wir via Info@ erhalten. Hat jemand eine Idee dazu?
> 
>  
> 
> Viele Grüße, Fx
> 
>  
> 
>  
> 
> ich wende mich an Sie, da ich eine Frage bzgl. privater
> Kameraüberwachung habe.
> 
> Ich habe vor etwa drei Monaten beim Einparken ein Auto gestreift, dies
> jedoch nicht bemerkt. Ich merkte nur, dass die Parklücke doch etwas
> klein war und nahm die nächste in ein paar Metern Entfernung. Ca. eine
> Stunde später bekam ich einen Anruf von einem Herrn, der meinte ich
> hätte sein Auto beschädigt. Sofort ging ich auf die Straße um mir
> anzusehen, was da passiert sein sollte. Der Herr meinte er hätte den
> Parkvorfall gefilmt und zeigte mir das Video, auf dem, wie ich zugeben
> muss, zu sehen ist, dass ich sein Auto leicht an der Stoßstange berührt
> habe. Die Polizei war vor mir ebenfalls da gewesen um sich das Auto des
> Herrn anzusehen und konnte jedoch genau wie ich keinen Schaden
> feststellen. Der Herr meinte, ich könne ihm 50€ geben, dann wäre die
> Sache für ihn geklärt. Das Geld habe ich jedoch nicht bezahlt, da ich
> der Meinung war, wo kein Sachden, da auch kein Anspruch auf
> Schadensersatz.
> 
> Mein Problem ist nun, dass obwohl kein Schaden zu sehen war, die Polizei
> mir das auch mehrfach versichert hat und ich beim Einparken wirklich
> nichts bemerkt hatte, dem Herrn, wie auch immer, durch einen
> Sachverständiger, den man normalerweise bei einer solchen Sache denke
> ich nicht zu Rate ziehen würde, einen Schaden von ca. 1000€ geschätzt
> wurde. Meine Versicherung hat den Schadenauch prompt ohne unsere
> Einwilligung munter bezahlt. Was aber noch ärgerlicher ist, ist, dass
> der Herr mich wegen Fahrerflucht angeklagt hat und mein Anwalt nach
> Prüfen des Falles meint, dass es evtl. schwierig werden könnte.
> 
>  
> 
> Meine Frage ist nun, darf der Herr das Video überhaupt gegen mich
> verwenden? Der Herr, zur Erklärung, ist übrigens ein Kommentator
> (C.Lentzen), der auf ihrer Homepage zu dem Artikel "Private
> Kamerainstallationen im öffentlichen Raum" versucht, seine Kamera zu
> rechtfertigen.
> 
> Es wäre sehr nett und hilfreich, wenn Sie mir zu meiner Frage eine kurze
> Antwort schreiben könnten, da mich die ganze Sache schon etwas mitnimmt
> und ich zudem nie Fahrerflucht begehen würde.
> 
>  
> 

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