Hi,Wenn man schon für die Beratung zahlt kann man direkt alle Fragen klären, auch die Potentiellen.
VG ulrics Am 08.07.2011 14:02, schrieb Michael:
Hi Ulrich, noch steht ja kein Gerichtsverfahren an. Von daher reduziert sich die Frage auf "Darf man das?". Viele Grüße Michael -------- Original-Nachricht --------Datum: Fri, 08 Jul 2011 13:58:27 +0200 Von: Ulrich<ulrics@xxxxxx> An: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx Betreff: [ak-ueberwachung] Re: Meinungbild Bilder pixelnWollen wir den Schriftverkehr zumindest anonymisiert veröffentlichen?Darf man das, wenn ein Gerichtsverfahren ansteht? Auf jeden Fall einen Anwalt fragen wegen Beratung (kostet meiner Erfahrung nach 50 Euro), sollte aber einer mit der richtigen Fachrichtung sein. Mit Rechtsschutz kann das Vorgespräch auch kostenfrei sein. Wichtig ist auf jeden Fall eine gute Pressbegleitung. VG ulrics