[ak-ueberwachung] Filmen bis max. 1 Meter Abstand vom Haus

  • From: "A.Huck" <ahuck@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
  • To: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Fri, 15 Jul 2011 18:48:10 +0200

Ahoi,

inzwischen bin ich auf das Urteil vom Kammergericht Berlin gestoßen, welches 
die maximal
mögliche Einbeziehung öffentlicher Räume bei Überwachungsmaßnahmen aufgrund des 
Hausrechts
beschreibt - über einen Link auf dieser hilfreichen Seite:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Video%C3%BCberwachungen

Erlaubt ist lediglich das Filmen der Geschehnisse in einem schmalen Streifen 
entlang der Hauswand:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040199.pdf

Gruß aus Bonn,
Andreas




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