Ahoi, inzwischen bin ich auf das Urteil vom Kammergericht Berlin gestoßen, welches die maximal mögliche Einbeziehung öffentlicher Räume bei Überwachungsmaßnahmen aufgrund des Hausrechts beschreibt - über einen Link auf dieser hilfreichen Seite: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Video%C3%BCberwachungen Erlaubt ist lediglich das Filmen der Geschehnisse in einem schmalen Streifen entlang der Hauswand: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040199.pdf Gruß aus Bonn, Andreas