[ak-ueberwachung] AW: [ak-ueberwachung] Re: [ak-ueberwachung] Re: WG: [AK Überwachung] Kommentar: "Private Kamerainstallationen im öffentlichen Raum"

  • From: "Fx" <Fx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
  • To: <ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Sat, 2 Jul 2011 14:14:27 +0200

Er hat das als Kommetar auf die Website gestellt. Hatte das hierher gesendet, 
weil das ganz sicher keiner mitbekommt

:-)))))))))

Schaut mal am Fussende unsere Seite im Kasten letzte Kommentare, da ist der 
noch gelistet.

Viele Grüße, Fx


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: ak-ueberwachung-bounce@xxxxxxxxxxxxx [mailto:ak-
> ueberwachung-bounce@xxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Udo Pütz
> Gesendet: Samstag, 2. Juli 2011 12:28
> An: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
> Cc: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
> Betreff: [ak-ueberwachung] Re: [ak-ueberwachung] Re: WG: [AK
> Überwachung] Kommentar: "Private Kamerainstallationen im
> öffentlichen Raum"
> 
> Am 01.07.2011 um 12:41 schrieb Michael <michael.pirat@xxxxxx>:
> 
> > Danke für die Weiterleitung, Fx!
> 
> Schade, das der Mann nicht direkt per Email an uns herangetreten ist. So
> ist nämlich keine Diskussion möglich.
> 
> > Jetzt müssen wir es nur noch irgendwie schaffen, diese Diskussionen
> öffentlich zu führen. Dass Diskussionsbedarf besteht, ist ja offensichtlich
> - es ist ja auch nicht so, dass ich die Beweggründe für die Installation
> solcher Kameras überhaupt nicht nachvollziehen könnte, das hatte ich
> Herrn L. auch erklärt. Dass durch solche Kameras die Privatsphäre
> Unbeteiligter verletzt wird, ist vielen gar nicht richtig bewusst, glaube ich.
> 
> Bei diesem speziellen Fall bin ich zwiegespalten: einerseits hat der Mann
> sich viele Gedanken gemacht und wäre daher ein guter
> Diskussionspartner. Andererseits, gerade weil der sich Gedanken
> gemacht hat, würde ich den ungern (ausser er selber stimmt zu) in eine
> öffentliche Diskussion hineinziehen.
> 
> Ein paar Punkte zu seiner Darstellung:
> - woher soll ich, als Passant, wissen das die Webcam grob auflöst und nur
> (!) 24h aufzeichnet?
> Ich kenne auch Webcams mit Megapixeln.
> Und selbst wenn es ein Dummy wäre, das ist ja schon hinlänglich
> diskutiert worden.
> - "ich habe berechtigtes Interesse weil da monatlich Leute gegen mein
> Auto fahren"
> Komisch, viele von uns parken öffentlich, ich hattr bis jetzt noch nix.
> Auch nicht von Fahrradfahrern.
> Mit ist aber mal mutwillig ein Seitenspiegel abgetreten worden, darf ich
> jetzt auch den Haupt-Laufweg der Studis vom Wohnheim zum Bus vor
> meiner Wohnung Kameraüberwachen?
> 
> Ich denke Gründe hat jeder, aus Spass baut man die Dinger nicht auf.
> Aber Parkrempler mit Fahrerflucht sind kein grundsätzlich
> anzunehmendes, regelmäßiges Vorkommen.
> Da mag das Verhalten der Polizei eher zu beanstanden sein, Fahrerflucht
> ist ein recht heftiges Vergehen/Verbrechen/Straftat (IANAL).
> 
> Und wann baut der die Kamera ab? Wenn 2 Monate nix passiert ist?
> Oder rüstet der doch auf weil der Fahrradfahrer, da ja schnell bewegend,
> mit der aktuellen nicht erkannt wird?
> 
> Kernaussage: ich verstehe seine Beweggründe aber akzeptiere dennoch
> nicht die Überwachung.
> 
> Gruß
> Udo
> 
> > Viele Grüße
> > Michael
> >
> >
> > Am 01.07.2011 11:25, schrieb Fx:
> >> FYI
> >>
> >>
> >> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> >> Gesendet: Dienstag, 28. Juni 2011 18:27
> >> Betreff: [AK Überwachung] Kommentar: "Private
> Kamerainstallationen im öffentlichen Raum"
> >>
> >> Neue Kommentare zu deinem Artikel "Private Kamerainstallationen
> im öffentlichen Raum"
> >>
> >>
> >> Kommentar:
> >> Sehr verehrte Besucher Mitarbeiter des Arbeitskreises-
> Überwachung,
> >> ein Mitarbeiter des AK-Überwachung bat mich vor wenigen Minuten,
> meine im Erdgeschossfenster installierte Überwachungskamera
> abzubauen. Eigentlich ein recht höflicher Mensch - nur leider mit völlig
> falscher Vorstellung über den Sinn und Nutzen meiner Kamera. Ich
> erklärte ihm, dass man wegen der schlechten Qualität der Webcam keine
> sich bewegenden Gesichter erkennen könne und die Kennzeichen von
> vorbeifahrenden PKW erst recht nicht. Da Einparkvorgänge jedoch
> naturgemäß langsam von statten gehen, konnte ich allerdings bereits
> zwei Straftäter überführen die sich des unerlaubten entfernens vom
> unfallort schuldig machten.
> >>
> >> Der von demn Mitarbeiter des AK-Überwachung hochgelobte
> Datenschutz - so erklärte ich ihm - schützt bei Abbau der Kamera alle
> diejenigen Straftäter, die mit nahezu monatlicher Frequenz meinen PKW
> beschädigen oder die Hausfassade mit rechtsradikalen Parolen
> beschmieren.
> >>
> >> Ich werde bei den zuständigen Behörden eine offizielle Genehmigung
> beantragen diese Kamera wieder in Betrieb nehmen zu dürfen.
> Schließlich ist laut §6b BDGS die Errichtung solcher Kameras zur
> Durchsetzung des Hausrechts ( PKW ) und zur Durchsetzung berechtigter
> interessen DANN gestattet, wenn niemandes Persönlichkeitsrechte
> verletzt werden. Es handelt sich schließlich um einen öffentlichen
> Bereich der Zeitweise per Kamera überwacht wird und nicht um ein Klo.
> >> Wenn der freundliche Mitarbeiter nun gleich nach Hause kommt, hat
> er schon eine Resonanz auf seinen vorübergehend erfolgreichen
> "Einsatz"
> >>
> >> Da ich ein sehr rücksichtsvoller Mensch bin, habe ich die Kamera
> einstweilen abgebaut.  Gleichwohl denke ich, lässt der §6b BDSG Raum
> für eine solche Überwachung. Ich werde es wie erwähnt prüfen lassen
> und die Kamera ggf. wieder aufbauen.
> >>
> >> Das pauschale Verteufeln jedweder Überwachungskamera halte ich
> für den falschen Weg! Das Überprüfen der Einhaltung von klar
> definierten Gesetzen im Zusammenhang mit Überwachungskameras
> wäre eine sinnvollere Freizeitgestaltung!
> >>
> >> Nicht jeder der eine Kamera installiert interessiert sich für die
> Passanten die durch das Blickfeld derselben laufen.
> >>
> >> Man wird sehen wie es in diesem Fall weiter geht.
> >> Ich hege weiterhin den Wunsch mein Eigentum zu schützen und
> Wege hierzu werden sich im Rahmen des Gesetzes finden.
> >> -------------------------------------------------------------------------------------
> ------------------------------
> >>
> >>
> >> Hier übrigens die Zweckbestimmende Erklärung zur Errichtung der
> Kamera im November 2010:
> >> ( Wie sie sehen habe ich mich sehrwohl und bereits frühzeitig mit der
> Thematik der Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung beschäftigt.)
> >> -------------------------------------------------------------------------------------
> ------------------------------
> >>
> >> Am 1.11.2010 wird die Installation eines Opto-elektronischen
> Überwachungssystems auf der Fensterbank meiner EG-Wohnung,
> xxxxxxx straße xx, 520xx Aachen erfolgen.
> >> Die Gründe für die Installation:
> >> Seit Anfang des Jahres 2010 häufen sich Parkunfälle mit
> anschließender Fahrerflucht bei welchen mein PKW – ( BMW 525dA,
> amtl. Kennzeichen AC-xx   xxxx  ) beschädigt wird.  Darüber hinaus
> wurden bereits zwei Türen von Radfahrern beschädigt, die sich ebenfalls
> nicht ermitteln ließen.
> >> Ca. 4 polizeiliche Anzeigen gegen Unbekannt verliefen erfolglos, bei
> vorgefundenen Bagatellschäden bekam ich von der Polizei schon ans
> Herz gelegt, diese nicht mehr herbeizurufen, da die Ermittlung der Täter
> ohnehin aussichtslos sei.  Die Gesamthöhe der Schäden belief sich allein
> 2010 auf über 2400 Euro.
> >>
> >> Überwachungszeiträume:
> >> Lediglich zu jenen Zeiten, in welchen ich mein Fahrzeug vor dem Haus
> abstellen kann, und somit eine Überwachung sinnvoll ist, wird diese
> durch einen Bewegungsmelder gesteuert genau dann Aufnahmen
> machen,  wenn im Blickfeld der Kamera Bewegungen statt finden. Da es
> sich um öffentliche Parkplätze handelt, besteht meinerseits kein Recht
> auf die Unterbringung meines Fahrzeuges vor dem Hause. Die
> Überwachung meines PKW findet somit nicht ständig statt.
> >> Überwachungsbereich:
> >> Im Blickfeld der Kamera befindet sich mein Fahrzeug, sowie falls
> möglich ein Bereich von ca 1m vor und hinter dem Wagen. Die
> Aufzeichnung eines kleinen Bereiches des Bürgersteiges sowie der
> Straße als Hintergrund ist unvermeidbar.
> >> Laut § 6b Bundesdatenschutzgesetz ist
> >> …Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-
> elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig,
> soweit sie …
> >> 1.    zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
> >> 2.    zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
> >> 3.    zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret
> festgelegte Zwecke
> >> erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass
> schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
> >>
> >> Punkt 2 und 3 treffen auf die installierte Videoüberwachung zu.
> >> Außerdem handelt es sich bei der installierten Kamera um eine
> sogenannte Webcam mit geringem Auflösungsvermögen bei bewegten
> Bildern.  Anhand von umfangreichen Tests steht bereits VOR Installation
> der Kamera fest, dass diese nicht in der Lage ist, sich bewegende
> Gesichter oder Kennzeichen  dergestalt darzustellen, dass diese
> erkennbar sind.
> >> Da Einparkvorgänge naturgemäß mit langsamer Geschwindigkeit
> ablaufen, wird die Erkennbarkeit der Kennzeichen nicht in jedem Fall
> möglich sein, sie ist jedoch angestrebt.
> >> Erfolgte Aufzeichnungen werden  nach 24 Stunden automatisiert
> überschrieben.
> >> Die Erkennbarkeit der Kamera selber ( sie wird schwarz sein und vor
> einem weißen Vorhang stehen,) ist auch durch eine rote LED als gut zu
> bezeichnen, daher erachte ich die kennzeichnungspflicht als überflüssig.
> >>
> >> Aachen, den 26.09.2010
> >>
> >>
> >>
> >
> >
> 
> 



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