Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für den Auszug aus der Rilsa. Dabei handelt es sich, wie bei allen gesetzlichen Vorschriften, um eine, wie ich finde durchaus, auslegungsfähige Rechtsnorm. Ich kann keinen Einwand herauslesen, weshalb sich z. B. in München, und das habe ich selbst erlebt, ein Bezirksausschuss, nach dem er von dem akustischen Freigabesignal an einer Einfallsstraße, die als gefährlich und sehr stark frequentiert gilt, sich gegen das akustische Freigabesignal ausgesprochen hat. Dazu noch, wo die Ampel ab 19:00 Uhr abgeschaltet wird, um den freien Verkehrsfluss zu garantieren. (sog. Aktion: "Stop dem Rotlichtmilieu" heißt wirklich so). Die Rechtsnorm enthält also keinen Passus darüber, dass die Anbringung eines akustischen Freigabesignals untersagt ist. Außerdem möchte ich anmerken, dass das akustische Signal sich ohnehin der Lautstärke des Verkehrsaufkommens anpasst. Viele Grüßße Elke Irimia ----- Original Message ----- From: "Gustav Doubrava" <gustav.doubrava@xxxxxxxxxxx> To: <MobilInBayern@xxxxxxxxxxxxx> Sent: Monday, February 27, 2012 12:47 PM Subject: Akustische Ampeln zu leise Guten Tag der mobilen Runde, natürlich kann man die Betätigung eines Tasters (im Winter) als diskriminierend empfindenund 24-stündiges Ticken bei rot und Piepen bei grün für die optimale Lösung halten, um nur diese beiden Möglichkeiten zu erwähnen. Sicher werden die Voraussetzungen dereinst in Inklunesien besser sein als heute. Heute haben wir es mit den in DIN 32981, der sogenannten Ampelnorm, standardisierten Anforderungen und mit der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (GFSV) zu tun. Ich mute Ihnen den Abschnitt 6.2.8, der die Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte regelt einmal zu:: Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) aus 2010. 6.2.8 Akustische und taktile Signalgeber Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte sollen in Abstimmung mit den Organisationen der Betroffenen und den zuständigen kommunalen und staatlichen Behör¬den installiert werden. Sie kommen vor allem an Furten von Lichtsignalanlagen in Betracht, die regelmäßig von Blinden und Sehbehinderten genutzt werden und an de¬nen diese besonders gefährdet sind. Akustische und taktile Signalgeber sind entsprechend der DIN 32981 "Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbe¬hinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - An¬forderungen" zu gestalten. Bei den akustischen Signalgebern unterscheidet man zwischen dem Orientierungs- und dem Freigabesignal. Das Orientierungssignal dient zum Auffinden der Fu߬gängerfurt bzw. des Signalmasten. Das akustische Frei¬gabesignal dient zur Anzeige der Freigabezeit für Fu߬gänger. Ob Orientierungssignale erforderlich sind, ist unter Ein¬bezug und Berücksichtigung der Umfeldbelastungen und der örtlichen Besonderheiten mit den Organisationen der Betroffenen abzustimmen. Führen die Geräuschemissio¬nen der Orientierungssignale zur Störung der Anwohner, sollten sie gegebenenfalls durch taktile Bodenindikato¬ren und Aufmerksamkeitsfelder ersetzt, oder falls das Ab¬schalten der Lichtsignalanlage infrage kommt, ergänzt werden. Die Schallgeber der akustischen Freigabesignale sollten etwa in Höhe der Lichtsignalgeber für Fußgänger am je¬weils gegenüberstehenden Signalmast so installiert wer¬den, dass der Schall in Richtung Fahrbahnmitte abge¬strahlt wird. Taktile Signalgeber werden in der Regel mit Anfor¬derungstastern kombiniert, indem an deren Unterseite eine während der Freigabezeit vibrierende Platte ange¬bracht wird. Die Gehrichtung ist mit einem tastbaren Pfeil kenntlich gemacht. Besonderheiten - wie nicht in die Signalisierung einbezogene ÖPNV-Fahrstreifen, eine erforderliche erneute Anforderung auf Mittelinseln und Hinweise auf Schutzinseln in der Fahrbahn - sind durch tastbare Zusatzsymbole auf den in den taktilen Signal¬gebern eingelegten Richtungspfeilen gekennzeichnet. Akustische und taktile Signalgeber können unabhängig voneinander oder in Kombination eingesetzt werden. Es wird Ihnen aufgefallen sein, dass Zusatzeinrichtungen lediglich eingerichtet werden sollen, vor allem an Furten, die regelmäßig von Blinden und Sehbehinderten genutzt werden und an denen sie besonders gefährdet sind. Die Anbringung von Orientierungssignalen ist an Voraussetzungen geknüpft. Bei Störung der Anwohner können sie abgeschaltet und durch Bodenindikatoren ersetzt werden. Das alles geschieht in Abstimmung mit den Organisationen. Diese Regelungen sind für die Behörden verbindlich. Die Länder können die RiLSA durch Erlass des zuständigen Ministeriums als "Staatliche Bauvorschrift" einführen. Bayern hat das auch mit dem vorliegenden Text getan. Im Einführungserlass vom 20.06.2011 heißt es: "5. Akustische und taktile Signalgeber Akustische und taktile Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte (Nr. 6.2.8 der Richtlinien) dienen an Lichtzeichenanlagen der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte. Sie unterfallen nicht der baulichen Selbstver¬pflichtung der öffentlichen Hand aus Art. 10 BayBGG. Sie unterfallen auch nicht dem für Lichtzeichen geltenden Regime des § 37 StVO. Gleichwohl ist die Anbringung dieser Zusatzeinrichtungen an bestehenden und neu geplan¬ten Lichtzeichenanlagen im Einzelfall mit den Organisationen der Betroffenen und den zuständigen kommunalen und staatlichen Stellen wohlwollend zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Straßenbaubehörden sollen dabei auch das Erfordernis zusätzlicher taktiler Bodenelemente (E DIN 32984) bedenken. ... Sie unterfallen nicht der Selbstverpflichtung nach Art. 10 BayBGG, heißt, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, Zusatzeinrichtungen imSinne der Forderung des Gesetzes nach Barrierefreiheit einzurichten. Das betrifft vor allem den Bestand. Sie unterliegen auch nicht § 37 der StVO, der Lichtsignalanlagen regelt. Gleichwohl ist die Anbringung im Einzelfall wohlwollend und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Dazu also sind die Kommunen und die Staatlichen Bauämter in Bayern verpflichtet. Zu mehr nicht. Nach meiner Erfahrung sind die zuständigen Stellen hier weniger, dort mehr bereit, Zusatzeinrichtungen einzurichten. Im Zuge der Umsetzung der UN-BRK wird es darauf ankommen, unsere Positionen zu verstärken. Ziel muss sein, alle Lichtsignalanlagen barrierefrei auszubauen. Nachdem aber das einzig beständige der Wandel ist, kann es sein, dass wir dereinst sogar bessere Möglichkeiten bekommen als Tacker, Vibratoren und Piepser.. Viele Grüße Doubrava -- Austragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Unsubscribe> Eintragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Subscribe> Listenarchiv: <//freelists.org/archive/mobilinbayern> Homepage der Liste: <//freelists.org/webpage/mobilinbayern> Mail an die Moderatoren: <mailto:MobilInBayern-Moderators@xxxxxxxxxxxxx> -- Austragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Unsubscribe> Eintragen: <mailto:MobilInBayern-request@xxxxxxxxxxxxx?subject=Subscribe> Listenarchiv: <//freelists.org/archive/mobilinbayern> Homepage der Liste: <//freelists.org/webpage/mobilinbayern> Mail an die Moderatoren: <mailto:MobilInBayern-Moderators@xxxxxxxxxxxxx>