[ak-ueberwachung] Re: [ak-ueberwachung] Re: Videoüberwachung Parkrempler

  • From: "Michael" <Michael.Pirat@xxxxxx>
  • To: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Fri, 09 Sep 2011 14:45:00 +0200

Hi Frank,

> Michael wrote:
> > Hi Fx,
> > 
> > da wir in D ja keine "Fruit-of-the-poisonous-Tree"-Regelung haben,
> > darf die Aufzeichnung m. E. wahrscheinlich in dem Strafverfahren
> > verwendet werden; auch wenn sie illegal erstellt wurde.
> 
> Das befürchte ich auch...
> 
> > Ich würde allerdings dann eine Gegenklage wegen Verletzung meiner
> > Persönlichkeitsrechte anstrengen, mit einer Schmerzensgeldforderung
> > von ca. 1.000 €... ;o))
> 
> Das ist eine gute und sinnvolle Strategie! Ich habe mich z.B. gewundert
> wieso der Mailschreiber nach 1 Stunde _angerufen_ wurde! Woher hatte der
> Anrufer die Nummer?

Herr Lentzen hat die Polizei gerufen, die den Halter ermittelt und ihn 
angerufen hat, vermute ich mal.

> Seltsam finde ich aber, wenn die Polizei 'mehrfach versichert hat...das
> kein Schaden zu sehen ist' (wie hat sie versichert? schriftlich? Polizei
> als Zeuge?)

Die Aussage des Sachverständigen dürfte hier mehr Gewicht haben. Der Polizist 
kann höchsten bezeugen, dass für ihn kein Schaden SICHTBAR war, einen 
verborgenen Schaden kann er ja nicht erkennen.

, wie dann der vermeintlich Geschädigte mit der Versicherung
> einen Deal machen kann und der soll ja, lt. Mail, bereits vollzogen
> worden sein, d.h. eine Zahlung ist erfolgt usw.
> Das soll ohne Wissen des Mailschreibers passiert sein? Eine Versicherung
> die reguliert ohne ihren Kunden zu fargen/informieren, finde ich
> ungewöhnlich.

So ungewöhnlich ist das nicht, glaube ich. Die Versicherung begleicht erst mal 
den Schaden (dazu ist sie ja verpflichtet) und als Versicherungsnehmer kann man 
sich danach entscheiden, ob man die Kosten lieber selbst tragen möchte (weil 
das evtl. günstiger ist als eine Herabstufung beim Schadenfreiheitsrabatt).

Viele Grüße
Michael

> 
> > 
> > Bin aber kein Anwalt, daher ist das wirklich nur eine Idee. Da keiner
> > von uns ein Experte auf diesem Gebiet ist, sollten wir und bei
> > rechtlichem Rat auch zurückhalten.
> 
> Genau, ein Anwalt muss da ran. Vermutlich war der AK gefragt, eine
> Einschätzung zur Verwendbarkeit der Aufnahme zu geben, das ist ja
> passiert.
> 
> Grüße
> 
> Frank
> 
> > 
> > -------- Original-Nachricht --------
> >> Datum: Fri, 9 Sep 2011 12:26:58 +0200 Von: "Fx"
> >> <Fx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> An: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx 
> >> Betreff: [ak-ueberwachung] Videoüberwachung Parkrempler
> > 
> >> Folgende Mail haben wir via Info@ erhalten. Hat jemand eine Idee
> >> dazu?
> >> 
> >> 
> >> 
> >> Viele Grüße, Fx
> >> 
> >> 
> >> 
> >> 
> >> 
> >> ich wende mich an Sie, da ich eine Frage bzgl. privater 
> >> Kameraüberwachung habe.
> >> 
> >> Ich habe vor etwa drei Monaten beim Einparken ein Auto gestreift,
> >> dies jedoch nicht bemerkt. Ich merkte nur, dass die Parklücke doch
> >> etwas klein war und nahm die nächste in ein paar Metern Entfernung.
> >> Ca. eine Stunde später bekam ich einen Anruf von einem Herrn, der
> >> meinte ich hätte sein Auto beschädigt. Sofort ging ich auf die
> >> Straße um mir anzusehen, was da passiert sein sollte. Der Herr
> >> meinte er hätte den Parkvorfall gefilmt und zeigte mir das Video,
> >> auf dem, wie ich zugeben muss, zu sehen ist, dass ich sein Auto
> >> leicht an der Stoßstange berührt habe. Die Polizei war vor mir
> >> ebenfalls da gewesen um sich das Auto des Herrn anzusehen und
> >> konnte jedoch genau wie ich keinen Schaden feststellen. Der Herr
> >> meinte, ich könne ihm 50€ geben, dann wäre die Sache für ihn
> >> geklärt. Das Geld habe ich jedoch nicht bezahlt, da ich der Meinung
> >> war, wo kein Sachden, da auch kein Anspruch auf Schadensersatz.
> >> 
> >> Mein Problem ist nun, dass obwohl kein Schaden zu sehen war, die
> >> Polizei mir das auch mehrfach versichert hat und ich beim Einparken
> >> wirklich nichts bemerkt hatte, dem Herrn, wie auch immer, durch
> >> einen Sachverständiger, den man normalerweise bei einer solchen
> >> Sache denke ich nicht zu Rate ziehen würde, einen Schaden von ca.
> >> 1000€ geschätzt wurde. Meine Versicherung hat den Schadenauch
> >> prompt ohne unsere Einwilligung munter bezahlt. Was aber noch
> >> ärgerlicher ist, ist, dass der Herr mich wegen Fahrerflucht
> >> angeklagt hat und mein Anwalt nach Prüfen des Falles meint, dass es
> >> evtl. schwierig werden könnte.
> >> 
> >> 
> >> 
> >> Meine Frage ist nun, darf der Herr das Video überhaupt gegen mich 
> >> verwenden? Der Herr, zur Erklärung, ist übrigens ein Kommentator 
> >> (C.Lentzen), der auf ihrer Homepage zu dem Artikel "Private 
> >> Kamerainstallationen im öffentlichen Raum" versucht, seine Kamera
> >> zu rechtfertigen.
> >> 
> >> Es wäre sehr nett und hilfreich, wenn Sie mir zu meiner Frage eine
> >> kurze Antwort schreiben könnten, da mich die ganze Sache schon
> >> etwas mitnimmt und ich zudem nie Fahrerflucht begehen würde.
> >> 
> >> 
> >> 
> > 
> 
> 

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