[ak-ueberwachung] Re: Meinungbild Bilder pixeln

  • From: Michael <michael.pirat@xxxxxx>
  • To: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Fri, 08 Jul 2011 20:05:25 +0200

Hi Frank,

danke für die Darlegung Deiner Sicht der rechtlichen Situation. Da sind ein paar interessante neue Aspekte bei!

Viele Grüße
Michael

Am 08.07.2011 18:12, schrieb Kontakt:
Moin Moin,

Fx wrote:
Wir haben einen Kamerabetreiber, genau genommen dessen Sohn im gleichen
Haus, welcher verlangt dass wir Bilder auf unsere Website, die neben den
Kameras auch seine Werbung zeigen verpixeln.



Dazu gab es einen drastische, mit Anwalt drohenden Schriftverkehr mit
dem Werbenden sowie eine nachgeschobene, infantile Mail des
Kamerabetreibers. Man hat uns eine (viel zu kurze) Frist gesetzt, die
Bilder unkenntlich zu machen.
ich habe mir die bisherigen Mails durchgelesen und auch die Bilder
angeguckt. Wenn ich das richtig sehe, dann gibt es hier eine
Dreiecks-Geschichte:
- den AK, der Fotos von offensichtlich illegalen Kameras im öffentlichen
Raum auf seiner Webseite auflistet
- den Kamerabetreiber (K), der die Illegalität seines Handelns
anscheinend nicht einsieht und/oder sich arrogant und/oder überheblich
gegenüber dem AK verhält
- den Werbenden (W), der die Rolle des unbeteiligten Dritten spielt und
sich über die Sichtbarkeit seines Namens/des Namens seiner Firma im
Zusammenhang mit den Kamera-Fotos auf der AK-Webseite beschwert

Als entscheidenden Faktor sehe ich, das (K) und (W) nicht identisch
sind, egal ob verwandt oder nicht, und offensichtlich ist (W) auch noch
eine GmbH, also eine eigenständige Rechtspersönlichkeit (hat (W) als
GmbH geschrieben, also mit Briefkopf/Email der GmbH?)

Dem AK geht es doch um die Kamera, d.h. also sein 'Gegner' ist (K). Eine
Auseinandersetzung mit (W) bringt dann überhaupt nichts, denn (W) hat,
gerade auch als Firma, alle Möglichkeiten sich als 'unbeteiligter
Dritter' bzw. sogar als Geschädigter darzustellen! Auch eine
'Mitverantwortung' wg Duldung der Kamera auf dem Schild ist schwierig,
denn der AK müsste beweisen, dass das Schild und die Aufhängung Eigentum
von (W) ist und nicht etwa die Aufhängung nur vom Hauseigentümer
gemietet ist o.ä.

Meiner Meinung nach bedeutet eine Auseinandersetzung des AK mit (W), das
die Kamera erstmal hängen bleibt, (K) sich kaputtlacht und der AK Geld
bezahlt.

Warum wird der Spiess nicht umgedreht?

Das 'Verpixeln' kann ja nicht so schwierig sein, schliesslich wurde es
mit den Gesichtern ja gemacht (Übrigens auch ein problematischer Punkt,
den anscheinend wurde das Firmenschild dann absichtlich lesbar
gelassen!). Die Namen auf dem Schild kann man ja unleserlich machen, und
das ganz souverän, ohne sich einen Zacken aus der Krone zu brechen.

Gleichzeitig aber direkt einen Brief an (K), zur sofortigen Demontage
beider Kameras da diese offensichtlich den öffentlichen Raum beobachten.
Gerade das Beobachten der Drogenszene ergibt keine Berechtigung zum
Betrieb solcher Kameras, weil eine solche Beobachtung keine Aufgabe
eines privaten Betreibers sein kann. Fristsetzung von 7 und 14 Tagen, 7
Tage zum Nachweis, das Schritte zur Demontage unternommen wurden,
Vollzug der Demontage innerhalb 14 Tagen. Das ganze natürlich mit
Einschreiben/Rückschein verschickt.

Sollte nach 14 Tagen nichts passiert sein dann muss mMn sofort eine
Anzeige eines Betroffenen(!), z.B. eines Bürgers, der dort manchmal auf
den Bus wartet o.ä., gegen (K), oder besser gegen unbekannt, bei der
Polizei erfolgen. Den Vorgang kann und sollte der AK begleiten und
nach(!) Ablauf des Verfahrens auch mit geschwärzten Dokumenten auf der
Webseite dokumentieren. Die laufende Auseinandersetzung mit (W) auf die
Webseite zu bringen halte ich für sinnfrei.

my2c

Frank









Other related posts: