Hi Frank,danke für die Darlegung Deiner Sicht der rechtlichen Situation. Da sind ein paar interessante neue Aspekte bei!
Viele Grüße Michael Am 08.07.2011 18:12, schrieb Kontakt:
Moin Moin, Fx wrote:Wir haben einen Kamerabetreiber, genau genommen dessen Sohn im gleichen Haus, welcher verlangt dass wir Bilder auf unsere Website, die neben den Kameras auch seine Werbung zeigen verpixeln. Dazu gab es einen drastische, mit Anwalt drohenden Schriftverkehr mit dem Werbenden sowie eine nachgeschobene, infantile Mail des Kamerabetreibers. Man hat uns eine (viel zu kurze) Frist gesetzt, die Bilder unkenntlich zu machen.ich habe mir die bisherigen Mails durchgelesen und auch die Bilder angeguckt. Wenn ich das richtig sehe, dann gibt es hier eine Dreiecks-Geschichte: - den AK, der Fotos von offensichtlich illegalen Kameras im öffentlichen Raum auf seiner Webseite auflistet - den Kamerabetreiber (K), der die Illegalität seines Handelns anscheinend nicht einsieht und/oder sich arrogant und/oder überheblich gegenüber dem AK verhält - den Werbenden (W), der die Rolle des unbeteiligten Dritten spielt und sich über die Sichtbarkeit seines Namens/des Namens seiner Firma im Zusammenhang mit den Kamera-Fotos auf der AK-Webseite beschwert Als entscheidenden Faktor sehe ich, das (K) und (W) nicht identisch sind, egal ob verwandt oder nicht, und offensichtlich ist (W) auch noch eine GmbH, also eine eigenständige Rechtspersönlichkeit (hat (W) als GmbH geschrieben, also mit Briefkopf/Email der GmbH?) Dem AK geht es doch um die Kamera, d.h. also sein 'Gegner' ist (K). Eine Auseinandersetzung mit (W) bringt dann überhaupt nichts, denn (W) hat, gerade auch als Firma, alle Möglichkeiten sich als 'unbeteiligter Dritter' bzw. sogar als Geschädigter darzustellen! Auch eine 'Mitverantwortung' wg Duldung der Kamera auf dem Schild ist schwierig, denn der AK müsste beweisen, dass das Schild und die Aufhängung Eigentum von (W) ist und nicht etwa die Aufhängung nur vom Hauseigentümer gemietet ist o.ä. Meiner Meinung nach bedeutet eine Auseinandersetzung des AK mit (W), das die Kamera erstmal hängen bleibt, (K) sich kaputtlacht und der AK Geld bezahlt. Warum wird der Spiess nicht umgedreht? Das 'Verpixeln' kann ja nicht so schwierig sein, schliesslich wurde es mit den Gesichtern ja gemacht (Übrigens auch ein problematischer Punkt, den anscheinend wurde das Firmenschild dann absichtlich lesbar gelassen!). Die Namen auf dem Schild kann man ja unleserlich machen, und das ganz souverän, ohne sich einen Zacken aus der Krone zu brechen. Gleichzeitig aber direkt einen Brief an (K), zur sofortigen Demontage beider Kameras da diese offensichtlich den öffentlichen Raum beobachten. Gerade das Beobachten der Drogenszene ergibt keine Berechtigung zum Betrieb solcher Kameras, weil eine solche Beobachtung keine Aufgabe eines privaten Betreibers sein kann. Fristsetzung von 7 und 14 Tagen, 7 Tage zum Nachweis, das Schritte zur Demontage unternommen wurden, Vollzug der Demontage innerhalb 14 Tagen. Das ganze natürlich mit Einschreiben/Rückschein verschickt. Sollte nach 14 Tagen nichts passiert sein dann muss mMn sofort eine Anzeige eines Betroffenen(!), z.B. eines Bürgers, der dort manchmal auf den Bus wartet o.ä., gegen (K), oder besser gegen unbekannt, bei der Polizei erfolgen. Den Vorgang kann und sollte der AK begleiten und nach(!) Ablauf des Verfahrens auch mit geschwärzten Dokumenten auf der Webseite dokumentieren. Die laufende Auseinandersetzung mit (W) auf die Webseite zu bringen halte ich für sinnfrei. my2c Frank