[ak-ueberwachung] Re: Gutes Beispiel für erfolgreiches Vorgehen gegen Datenschludigkeiten

  • From: "A.Huck" <ahuck@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
  • To: ak-ueberwachung@xxxxxxxxxxxxx
  • Date: Tue, 13 Sep 2011 13:20:55 +0200

Hi,

Am Dienstag, den 13. September 2011 um 12:47:26 Uhr, schrieb Udo Pütz:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-verhaengt-Bussgeld-gegen-Easycash-1341408.html
>

Symptomatisch ist wohl, dass die "Empfehlungen" des Datenschutzbeauftragten 
grundsätzlich falsch verstanden werden, wobei da auch keiner von offizieller 
Seite mehr nachhakt - bis es so offensichtlich falsch läuft, dass ein 
quotenträchtiger Skandalbeitrag daraus wird. 

http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/easycash105_page-2.html
"
Der Landesdatenschutz von Nordrhein-Westfalen habe dem Unternehmen schließlich 
schriftlich bestätigt, "dass die Verarbeitung von Transaktionsdaten zum Zwecke 
der Limitsteuerung gesetzlich zulässig" sei, sprich: dass Easycash Daten 
dauerhaft sammeln darf, um den Höchstbetrag einer Lastschrift von Karte zu 
Karte unterschiedlich festlegen zu dürfen.

Doch der von Easycash zitierte Brief ist schon acht Jahre alt - und außerdem 
hätten die Ratinger Datensammler wohl etwas grundsätzlich falsch verstanden, 
heißt es aus der Düsseldorfer Datenschutzzentrale.
"

Gruß,
Andreas

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