Hi, Am Dienstag, den 13. September 2011 um 12:47:26 Uhr, schrieb Udo Pütz: > http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-verhaengt-Bussgeld-gegen-Easycash-1341408.html > Symptomatisch ist wohl, dass die "Empfehlungen" des Datenschutzbeauftragten grundsätzlich falsch verstanden werden, wobei da auch keiner von offizieller Seite mehr nachhakt - bis es so offensichtlich falsch läuft, dass ein quotenträchtiger Skandalbeitrag daraus wird. http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/easycash105_page-2.html " Der Landesdatenschutz von Nordrhein-Westfalen habe dem Unternehmen schließlich schriftlich bestätigt, "dass die Verarbeitung von Transaktionsdaten zum Zwecke der Limitsteuerung gesetzlich zulässig" sei, sprich: dass Easycash Daten dauerhaft sammeln darf, um den Höchstbetrag einer Lastschrift von Karte zu Karte unterschiedlich festlegen zu dürfen. Doch der von Easycash zitierte Brief ist schon acht Jahre alt - und außerdem hätten die Ratinger Datensammler wohl etwas grundsätzlich falsch verstanden, heißt es aus der Düsseldorfer Datenschutzzentrale. " Gruß, Andreas